Denkmalschutz und Denkmalpflege

Fachbeiträge

  • Zum Umgang mit Denkmalen
    Vorwort von Georg Wasmuth
    Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Denkmalschutz und Denkmalpflege
    Fragenkatalog von Helmut Zeumer
    Ehemaliges Mitglied des Ausschusses Denkmalschutz und Denkmalpflege

Links und Hilfen

  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – Landesdenkmalamt Berlin
    Gemäß dem Denkmalschutzgesetz von Berlin nimmt das Landesdenkmalamt bezirksübergreifend denkmalpflegerische Fachaufgaben im Land Berlin wahr. Das Landesdenkmalamt Berlin gliedert sich in die Fachbereiche Denkmalpflege und Denkmalkunde. Vom Bereich Denkmalpflege werden Denkmaleigentümer beraten, es werden Konzepte für den Umgang mit öffentlichen Denkmalen und allgemeine Rahmenrichtlinien entwickelt. Der Bereich Denkmalkunde umfasst die Arbeitsgebiete Baudenkmalinventarisation, Dokumentation, Bodendenkmalpflege und die Öffentlichkeitsarbeit.
     
  • Landesdenkmalrat Berlin
    Der Landesdenkmalrat steht als ein interdisziplinär besetztes Beratungsgremium dem für Denkmalschutz zuständigen Senatsmitglied zur Seite. Es wird vom Senat berufen und besteht aus 12 Mitgliedern. Nach dem Denkmalschutzgesetz Berlin setzt sich der Landesdenkmalrat interdisziplinär aus Vertretern der Fachgebiete der Denkmalpflege, der Geschichte und der Architektur sowie paritätisch aus sachberührten Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen Berlins zusammen.
    Zu den Beschlüssen und Empfehlungen des Landesdenkmalrates Berlin.
     
  • Untere Denkmalschutzbehörden Berlins
    Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind bei den zwölf Berliner Bezirken angesiedelt und für alle Ordnungsaufgaben nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz zuständig. Darüber hinaus übernimmt auch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg Aufgaben einer Unteren Denkmalschutzbehörde, wenn es um denkmalgeschütztes Stiftungsvermögen geht.
     
  • Denkmalrechtliche Genehmigungen digital beantragen
    Anträge zum Denkmalschutz können bei den zuständigen Behörden über den Basisdienst Digitaler Antrag online gestellt werden. Ein digitaler Antragsassistent unterstützt und begleitet Sie beim Ausfüllen der Formulare.
     
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz
    Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist eine private Stiftung, die sich für den Erhalt des bedrohten Kulturerbes einsetzt. Die Stiftung hat das Ziel gestellt, bedeutende Kulturdenkmäler vor dem Verfall zu retten. Mit der Zeitschrift MONUMENTE, der bundesweiten Koordination des Tags des offenen Denkmals und anderen Aktivitäten soll der Gedanke des Denkmalschutzes in der Bevölkerung bekannt gemacht werden.
     
  • Tag des offenen Denkmals
    Jedes Jahr am zweiten Sonntag im September werden historische Bauten und Stätten für Jedermann zugänglich gemacht. Ziel ist es, die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren und Interesse für die Belange der Denkmalpflege zu wecken.
     
  • Energieberater für Baudenkmale
    Mit dem KfW-Programm „Effizienzhaus Denkmal“ existieren nun auch Fördermöglichkeiten für denkmalgeschützte Gebäude, die substanzverträglich und energetisch saniert werden sollen. Dies gilt für Wohngebäude, die als Baudenkmal gemäß den entsprechenden Denkmalschutzgesetzen der Länder oder durch Kommunen als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft werden. Gefördert werden sowohl Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus Denkmal als auch Einzelmaßnahmen. Ein/e Energieberater/in für Baudenkmale muss hinzugezogen werden, wenn es darum geht, Fördermaßnahmen durch die KfW zur energetischen Sanierung des Baudenkmals zu beantragen.
     
  • Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland
    Die deutschen Landesdenkmalämter haben sich in der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger zusammengeschlossen. Sie behandelt Angelegenheiten von länderübergreifender Bedeutung und sorgt für eine bundesweite fachliche Abstimmung.
     
  • Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz
    Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz hat die Aufgabe, die Belange des Denkmalschutzes in allen Bereichen unseres Lebens zu fördern. Zur nachhaltigen Integration und Bewahrung des kulturellen Erbes unterstützt es die Arbeit von Bund, Ländern und Gemeinden.
     
  • Cultural Contact Point
    Seit 1998 informiert die Kontaktstelle Cultural Contact Point Germany über die aktuellen Förderprogramme der Europäischen Union auf dem Gebiet von Kultur und Denkmalschutz. Träger ist der Deutsche Kulturrat e. V. Die Seite bietet wichtige Hinweise zum spartenübergreifenden EU-Förderprojekt Kultur 2000".
     
  • Europa Nostra
    Europa Nostra ist ein europäischer Zusammenschluss von mehr als 200 nichtstaatlichen Organisationen zur gemeinsamen Bewahrung des kulturellen Erbes. Die Organisation besteht seit 1963, ihr Sitz ist Den Haag.
     
  • ICOMOS International
    Der Internationale Rat für Denkmalpflege (International Council on Monuments and Sites - ICOMOS) ist eine nichtstaatliche Organisation, die sich weltweit für den Schutz von Denkmalen und die Bewahrung des historischen Kulturerbes einsetzt.
     
  • Welterbekonvention
    Die von der UNESCO 1972 beschlossene Welterbekonvention hat das Ziel, das herausragende kulturelle Erbe der Menschheit zu schützen.
     
  • Madrid-Dokument
    Das Internationale Wissenschaftliche Komitee von ICOMOS entwickelt für das Erbe des 20. Jahrhunderts (ISC 20C) Richtlinien für die Bewahrung von Denkmalen des 20. Jahrhunderts.
    Schreiben des Ausschusses "Denkmalschutz und Denkmalpflege" der 8. Amtsperiode
     
  • Denkmalmesse Leipzig
    Alle zwei Jahre findet die Denkmalmesse in Leipzig statt. Unter ihrem Dach vereinigt sie nationale und internationale Experten der Denkmalpflege sowie Restauratoren, Architekten und Planer, Bauingenieure genauso wie Kunsthistoriker, Handwerker, Kommunalpolitiker, Baustoffhersteller, Bauherren, Investoren und Eigentümer.

 

  • Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln
    Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin vom 24. April 1995 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.02.2016 (GVBl. S. 26, 55)

  • Die Ordnungsaufgaben der unteren Denkmalschutzbehörden
    Die Bezirksämter bzw. die unteren Denkmalschutzbehörden sind für alle Ordnungsaufgaben nach dem DSchG Bln zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dementsprechend etwas anderes bestimmt § 5 Abs. 2, wonach das Landesdenkmalamt zuständig ist für die Wahrnehmung von Ordnungsaufgaben nach diesem Gesetz, soweit Aufgaben der Hauptverwaltung bzw. von hauptstädtischer Bedeutung betroffen sind.

  • Steuervergünstigungen bei Berliner Denkmalen
    Das Einkommensteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld im Zusammenhang mit der Erhaltung von Denkmalen zu mindern.

  • Denkmalschutz und Baukultur der Bundesregierung
    Denkmalschutz und Denkmalpflege sind zwar in erster Linie Aufgaben der Länder, der Erhalt wichtiger nationaler Kulturdenkmäler ist aber von je her auch ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes.

  • Die Berliner Denkmalliste
    Die Berliner Denkmalliste wird vom Landesdenkmalamt ständig fortgeschrieben.
    Der Denkmalfachbehörde obliegt die nachrichtliche Aufnahme von Denkmalen in ein Verzeichnis (Denkmalliste) und dessen Führung.

Durchgeführte Veranstaltungen

21./22. März 2022
Erich Mendelsohn-Symposium
Organisation: ICOMOS Germany, ICOMOS Israel und Architektenkammer Berlin
Informationen: Programm und Video-Aufzeichnung des Symposiums / Recording of the symposium

Gesprächsreihe „Jung, aber Denkmal“
alle Themen unter Veranstaltungsreihen

2. Oktober 2018
Denkmalpflege vor Ort: Botanischer Garten
Vortrag: Energetische Sanierung genieteter Stahlkonstruktionen von 1907, Führung durch das Große Tropenhaus und Victoria-Haus, Kooperation mit dem Landesdenkmalamt und der Baukammer Berlin
Ein Bericht dazu ist im Deutschen Architektenblatt 9/2018 auf Seite 8 erschienen.

31. August bis 28. September 2018
Mendelsohn Transfer
Ausstellung mit Begleitprogramm im Rahmen von ECHY 2018
Weitere Informationen zum ECHY Kulturerbejahr 2018

15. März 2016
Schlangenbader Straße 
Führung, Architekt Bertelsmann aus dem Büro Heinrichs

23.Oktober 2015
Mietwohnhaus, Architekt Gottfried Böhm, Fasanenstraße 62
Objektbesichtigung zur Aufnahme in die Denkmalliste

16. Juni 2015
Neue Nationalgalerie Berlin: Was ist der Planungsstand?
Vortag und Führung, Architekt Martin Reichert aus dem Büro Chipperfield

17. März 2015
Bötzow Viertel Berlin PB: Was ist der Planungsstand?
Vortag, Architekt Harald Müller aus dem Büro Chipperfield

20. Januar 2015
Flussbad 
Vortrag, Timm Eder zum Stand der Planung unter denkmalpflegerischen Aspekten

16. Dezember 2014
Olympia-Gelände, Haus des Sports Kuppelsaal
Führung

21. Oktober 2014
Victoria Haus, Botanischer Garten
Führung, Architekt Friedhelm Haas


Berlin ist unter den europäischen Großstädten eine eher junge Stadt und noch immer eine Stadt im Werden. Im letzten Krieg und in seiner Folge hat sie riesige Verluste der gebauten Substanz hinnehmen müssen. Dennoch hat sich eine große Vielfalt sehr Berlin-spezifischer Denkmale, wie Wohnsiedlungen der Moderne oder Verkehrsbauten aus der Gründerzeit erhalten. Manche sind wenig prominent, andere in aller Bewusstsein.

Baudenkmale, städtebauliche Ensembles, Parks und Gärten, mit denen die Menschen ihre Umwelt gestaltet und reflektiert haben, sind Teil des kulturellen Erbes der Gesellschaft. Als Gegenstände gemeinschaftlicher Erinnerungen machen diese politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen der Vergangenheit anschaulich in unserer Lebensumwelt erfahrbar. Die Aussagekraft des Denkmals ist dabei an seine materielle Substanz gebunden. Diese in ihrem überkommenen Zustand, mitsamt den historischen Nutzungsspuren und Veränderungen, zu erhalten ist das erste Ziel denkmalpflegerischen Handelns.

Die in baulichen Zeugnissen dokumentierte Entwicklungsgeschichte bildet das Gedächtnis der Stadt, im Blick auf die städtebauliche Vergangenheit zeigt sich uns eine Einbindung in universelle Strukturen oder wie Spezifisches oder Einmaliges bewahrt ist.

Dass sich eine Architektenschaft, die für die Zukunft plant und baut, sich gleichwohl der Idee der auf Bewahren ausgerichteten Denkmalpflege verpflichtet fühlt, bildet keinen Widerspruch. Zum einen hat Planen und Bauen eine jahrhundertealte Geschichte, durch deren Kenntnis sich heute zu Bauendes planen und begründen läßt, zum anderen braucht es Entwerfende und Planende verschiedener Professionen um im Wissen um die Bedeutung des gebauten Erbes von Bau-, Ensemble- und Gartendenkmalen diese mit Sachkunde, Sorgfalt und Respekt für kommende Generationen zu erhalten.

Eine wichtige Voraussetzung für den nachhaltigen Schutz ist eine kontinuierliche Weiternutzung der Denkmale. An längere Zeit ungenutzten Bauwerken stellen sich Schäden ein und machen es schwer, diese wieder einer Nutzung zuzuführen. Zeitgenössische bauliche Ergänzungen sind ein notwendiger Teil der Denkmalpflege um nachhaltig, ohne Beeinträchtigung der baulichen Substanz, eine barrierefreie und dauerhafte Nutzung des baulichen Erbes zu ermöglichen.

Als Ansprechpartner stehen in der Kammer die Mitglieder des Arbeitskreises Denkmalschutz und Denkmalpflege zur Verfügung.