6. Änderungsgesetz der BauO Bln

Die Architektenkammer Berlin steht seit langem in engem Kontakt mit Abgeordneten und der obersten Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW). In diesen Gesprächen ist die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) ein zentrales Thema. Diese steht nun vor einer erneuten Überarbeitung.

Der Entwurf des 6. Änderungsgesetzes der Bauordnung für Berlin wurde vom zuständigen Ausschuss Gesetze, Normen und Verordnungen in Abstimmung mit dem Vorstand der Architektenkammer begleitet und kommentiert. konkrete Vorschläge wurden von den Mitgliedern in der vergangenen Wahlperiode 2017-2021 und in der neuen Wahlperiode 2021-2025 formuliert. Diverse aus Kammersicht schwierige Regelungen sind im Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten oder verändert, was auch auf unsere frühe Einflussnahme in der politischen Diskussion zurückzuführen ist.
So wird die in der Politik diskutierte Erhöhung der Abstandsflächen von 0,4 h auf 0,5 h verworfen und es bleibt bei den jetzt geltenden 0,4 h. Verhindert wurde auch die Pflicht zur Außen-Verschattung bei Denkmalen, eine Absenkung der Mindestdeckenhöhe von 2,5m auf 2,3m sowie die nicht praktizierbare Pflicht zur Sortentrennung bei Rückbau auf eigenem Grundstück.
Erreicht wurde die schrittweise statt der sofortigen Erhöhung des Anteils behindertengerechter Wohnungen und die Möglichkeit den geforderten Anteil an Grundstücksbegrünung auch auf und am Gebäude nachzuweisen.  
Die beabsichtigte Novellierung enthält aber auch zahlreiche positive Neuerung, z.B. im Bereich des Artenschutzes und insbesondere auch durch die Einführung der Baukultur als eigenständiges Schutzziel.

6. Änderungsgesetz der BauO Bln – Stellungnahme der Architektenkammer Berlin

Synopse zum 6. Änderungsgesetz BauO Bln, Entwurf Stand: 14.01.2021

Änderungsvorschläge_BauO_Bln_Architektenkammer Berlin. Stand: 20.11.2023

Vorschläge Schneller-Bauen-Gesetz Berlin - Architektenkammer Berlin. Stand 6.12.2023

 

Der Ausschuss Gesetze Normen Verordnungen hat sich während der vergangenen Wahlperiode 2017-2021 und  mit unklaren Formulierungen in der BauO Berlin und anderen landesspezifischen Verordnungen befasst, um den Kammermitgliedern Hilfestellung bei der Anwendung der Vorschriften zu geben. Die beschriebenen Auslegungen und Interpretationen sind mit der obersten Bauaufsicht in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgestimmt, wobei einige unserer Vorstellungen nicht konsensfähig waren und entsprechend gekennzeichnet sind. Wir hoffen, unseren Mitgliedern mit den Ausführungen eine praktische Hilfestellung geben zu können.

Die Liste der Präzisierungen finden Sie hier.

 

Sechstes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin

Seit 30. Dezember 2023 ist das 6. Änderungsgesetz zur Änderung der Bauordnung in Berlin in Kraft. In seiner Sitzung am 26. September 2023 hat der Senat von Berlin den Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, beschlossen.