Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen ihre besondere Fachkunde vor einem Fachkundengremium nachweisen. Auf dem jeweiligen Sachgebiet sind überdurchschnittliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen erforderlich. Zur besonderen Fachkunde zählt vor allem die Fähigkeit, Fachwissen in Form nachvollziehbarer Gutachten darzustellen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen den Pflichten der Sachverständigenordnung. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung ist der Nachweis der regelmäßigen Fortbildung und des Erfahrungsaustausches erforderlich.
Einen Antrag erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Nach Eingang des Antrages prüft die Architektenkammer Berlin die besondere Sachkunde. Über den Antrag entscheidet der Eintragungsausschuss auf Empfehlung des Fachkundegremiums. Welche Unterlagen beim Einreichen des Antrages für die öffentliche Bestellung beizufügen sind, entnehmen Sie dem folgenden Formular.
Die Gebühren belaufen sich bei Antragstellung auf 1.534,00 Euro und müssen im Voraus an die Architektenkammer Berlin (Bank für Sozialwirtschaft AG, BIC: BFSWDE33XXX, IBAN: DE76 3702 0500 0003 0531 00) überwiesen werden.
Der Betrag setzt sich aus 515,00 Euro – gemäß Gebührenordnung der Architektenkammer Berlin, § 2, Abs. 3, Nr. 1 – und 1.019,00 Euro – Auslagenvorschuss für die fachliche Überprüfung der besonderen Sachkunde gemäß Gebührenordnung der Architektenkammer Berlin, § 2, Abs. 4 – zusammen. Die tatsächlichen Kosten werden nach Abschluss des Verfahrens abgerechnet und können den Betrag von 1.019,00 Euro überschreiten.