Architektenkammer Berlin

Die Architektenkammer Berlin, Körperschaft des öffentlichen Rechts, besteht seit 1985 und ist die berufliche Selbstverwaltung der mehr als 10.000 Mitglieder aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur. Sie führt die Architekten- und Stadtplanerliste und überwacht die geschützte Berufsbezeichnung.

Einen Großteil der Aktivitäten tragen ehrenamtlich tätige Mitglieder, die in verschiedenen Gremien organisiert sind.

Aufgaben der Architektenkammer Berlin

Der Aufgabenkatalog und die Zuständigkeiten der Kammer sind in einem Landesgesetz, dem Architekten- und Baukammergesetz (ABKG), festgelegt. Es beschreibt auch die Berufsaufgaben der Kammermitglieder und nennt die Bedingungen, unter denen die geschützte Berufsbezeichnung geführt werden darf.

Die Architektenkammer Berlin vertritt den Berufsstand in der Gesellschaft. Sie schlägt vor oder nimmt Stellung zu Gesetzen und Regelwerken, fördert die Baukultur und setzt sich für die Belange ihrer Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Medien ein. Kammermitglieder informiert und berät sie in fachlichen, rechtlichen sowie wirtschaftlichen Fragen und bietet ihnen ein umfangreiches Fortbildungsprogramm an.

Wichtige Aufgaben der Kammer sind:

  • Interessenvertretung des Berufsstandes
  • Aus- und Fortbildung der Mitglieder
  • Beitrag zum Verbraucherschutz durch die Überwachung der geschützten Berufsbezeichnungen
  • Förderung der Baukultur
  • Förderung des Wettbewerbswesens
  • Partner für Politik

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