Fehlen aktuelle Pläne, ist es oft nicht möglich, eine präzise Planung und somit eine kostensichere Realisierung zu erarbeiten. Daher sollte auf ein Aufmaß und die Erstellung aktueller Bestandspläne nicht verzichtet werden.
Eine Bestandserfassung ist notwendig, um die erforderlichen Baumaßnahmen, insbesondere Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, genau festzulegen. Eine zuverlässige Ermittlung aller notwendigen Leistungen und Massen kann nur auf Grundlage einer vollständigen Dokumentation erfolgen. Sie dient der Kostensicherheit und verhindert, dass wichtige Maßnahmen übersehen werden, die die Baumaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt unnötig verteuern würden.
Die Architektenkammer hat für die Vergütung der Erstellung von Bestandsplänen und der Bestandserfassung Hinweise zu Honoraren für „Besondere Leistungen“ bei Umbau, Modernisierung und Instandsetzung im Wohnungsbau herausgegeben. Das Faltblatt "Planen und Bauen im Bestand" finden Sie in der Rubrik Faltblätter/Publikationen.
Bei einer Sanierungsmaßnahme sollte, ebenso wie bei anderen Bauvorhaben, die gesamte Lebensdauer der Immobilie betrachtet werden. Hierbei spielen ökologische Gesichtspunkte und Nachhaltigkeitsaspekte eine große Rolle. Ein nachhaltiges Energiekonzept schont nicht nur die Umwelt, sondern kann auch die Folgekosten bei der Bewirtschaftung eines Gebäudes deutlich senken.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) führt gerade bei Altbauten zu vermehrter Beachtung energetischer Randbedingungen. Hier können Architektinnen und Architekten oder qualifizierter Energieberater den Bauherren beratend zur Seite stehen.
Die Architektenkammer Berlin hat als Hilfestellung eine Liste von Mitgliedern zusammengestellt, die sich für die Tätigkeit als Energieberater besonders qualifiziert haben. Neben einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung zum Energieberater erfüllen sie auch die Voraussetzungen für eine Beantragung von Fördermitteln vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Energieberater können über die Mitgliedersuche im Bereich Sachverständige recherchiert werden. Auf dem gemeinsamen Internetportal zur Suche nach Energieeffizienzexperten der Architektenkammern und Ingenieurkammern aller Bundesländer können außerdem qualifizierte Energieeffizienzexperten gefunden werden.
Zusätzliche Informationen, z. B. zur Energieeinsparverordnung, finden Sie auch im Fachthema Nachhaltiges Planen und Bauen.
Ein besonderer Fall ist die Gebäudesanierung oder die Umnutzung eines Baudenkmals. Hier gelten zusätzlich die Vorschriften des Berliner Denkmalschutzgesetzes.
Für die Honorierung der „Besonderen Leistungen“ an Baudenkmälern, insbesondere für Bestandsaufnahme und Bestandserfassung wird empfohlen, auf den Einzelfall abgestimmte Aufwendungen zu ermitteln. Die Arbeit an Baudenkmälern weicht in der Regel durch Zeitaufwand und Mehrleistungen vom vergleichbaren Normalfall erheblich ab. Neben den steuerlichen Vorteilen gibt es für die Sanierung von Baudenkmälern auch besondere Fördermöglichkeiten.
Weitere Informationen und Links finden Sie im Fachthema Denkmalschutz und Denkmalpflege.
Auch beim Planen und Bauen im Bestand gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV). Die dort geforderten Leistungen sind verpflichtend für Bauherren, wenn die Baumaßnahme eine bestimmte Größe überschreitet. Für diese Leistungen kann ein von der Architektenkammer ausgebildeter und qualifizierter Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt werden.
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV)