Für das Land Berlin führt die Architektenkammer Berlin auf Empfehlung der Bundesarchitektenkammer zur Einführung von Registern als Verzeichnisse von fachkundigen Personen jeweils ein Register zu Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuende und zu Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichtern.
Bei der Einführung von Registern soll die bundesweite Harmonisierung von Qualifikationsnachweisen, Anforderungen und Kriterien für Listenführungen erreicht werden.
Die Aufnahme in ein Fachregister erfolgt auf Antrag. Neben dem Antrag sind Referenzen nachzuweisen. Beim Antrag für das Register Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuende wird zum Beispiel mindestens eine Mitwirkung an Wettbewerbsbetreuungen gemäß RPW 2013 gefordert. Zusätzlich muss eine Referenz über die Mitwirkung an registrierten Wettbewerbsverfahren gemäß RPW 2013 als Teilnehmerin oder Teilnehmer oder als Vorprüferin oder Vorprüfer eingereicht werden. Als Nachweise darüber können Kopien von Wettbewerbsauslobungen und entsprechende Preisrichterprotokolle dienen. Regelmäßige Fortbildungsnachweise zu den Themen Wettbewerb und Vergabe der letzten zwei Jahre (pro Jahr 8 Unterrichtseinheiten) weisen zusätzlich die Aktualität der Kenntnisse nach.
Bitte schicken Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge inklusive der Nachweise per E-Mail an kammer/ at /ak-berlin.de oder per Post an die Architektenkammer Berlin.
Die Gebühr zur Registerführung beträgt 70,00 Euro. So werden die Verwaltungskosten durch die in den Verzeichnissen geführten Mitglieder getragen.
Fachregister Fachpreisrichterin und Fachpreisrichter
Antrag auf Eintragung
Regelungen
Fachregister Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuende
Antrag auf Eintragung
Regelungen