Nachverdichtung

Der Ausschuss Gesetze, Normen und Verordnungen beschäftigt sich intensiv mit der Berliner Bauordnung, aber ein weiteres wichtiges Arbeitsfeld ist die Nachverdichtung. Ziel ist es dem Leitbild des Stadtentwicklungsplans 2030 gerecht zu werden: Innenentwicklung vor Außenentwicklung. In der Praxis wirft die Nachverdichtung eine Reihe von Fragen auf. Es geht um Rettungswege, Milieuschutzgebiete und neben anderen Aspekten um die Besonderheiten des §34 im Ostteil der Stadt und dem Baunutzungsplan aus den 60er Jahren im ehemaligen Westberlin.Viele Informationen zu Bauordnung und weiteren Rechtsthemen finden Sie unter Service / Rechtsberatung. Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Nachverdichtung.

Der Ausschuss bereits hat mehrere Veranstaltungen dazu durchgeführt, zuletzt im Januar 2019. Damals lag schon ein wegweisendes Urteil zur Funktionslosigkeit des Baunutzungsplans vor. Hierzu wurde im September 2020, nach Revision, eine endgültige Entscheidung gefällt.Informationen dazu finden Sie hier:


Isolierte Funktionslosigkeit der GFZ-Festsetzung

Gericht: Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg 2. Senat
Entscheidungsdatum: 15.09.2020
Aktenzeichen: OVG 2 B 10.17

 

Zur Funktionslosigkeit der Maßfestsetzungen des Baunutzungsplans
Gericht: VG Berlin 19. Kammer
Entscheidungsdatum: 17.03.2017
Aktenzeichen: 19 K 66.15