Vergabemonitoring

Monitoring erweist sich als wirksames Instrument und bestätigt wenig wettbewerbsfreundliche Ausschreibungspraxis der öffentlichen Vergabeverfahren für Planungsleistungen in Berlin. 

 

Die Vertreterversammlung hat im Jahr 2017 dem Ausschuss Wettbewerb und Vergabe die Aufgabe übertragen, sich neben der gesetzlichen Aufgabe der Beratung von Planungswettbewerben auch verstärkt um die Beratung und Kontrolle laufender Vergabeverfahren hinsichtlich korrekter, fairer und transparenter Verfahrensbedingungen zu kümmern.

Dafür war eine systematische und kontinuierliche Beobachtung, Filterung und Analyse der Ausschreibungen nach vergaberechtlichen und berufspolitischen Kriterien notwendig. Ein externes Vergabemonitoring wurde ausgeschrieben und im Herbst 2020 konnte die Kanzlei Blomstein ihre Tätigkeit aufnehmen. Der Zeitraum für das Monitoring war zunächst auf zwei Jahre festgelegt. Der beiden ausführlichen Jahresberichte von 2021 und 2022 sind hier zu finden.