Zweimal im Jahr bietet die Architektenkammer Berlin ihren Mitgliedern ein umfassendes Angebot an Tagesveranstaltungen, Lehrgängen und Exkursionen zur Fortbildung und für den Erwerb von Zusatzqualifikationen an. Das Programm ist inhaltlich speziell auf die beruflichen Bedürfnisse der Mitglieder zugeschnitten. Mit dem Angebot an über 200 Veranstaltungen erfüllt die Architektenkammer Berlin damit den gesetzlichen Auftrag, die berufliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder zu fördern. Seit 2004 existiert eine Kooperation der Architektenkammern Berlin und Brandenburg im Bereich der Fort- und Weiterbildung.
Hinweise zur Registrierung, Anmeldung und Bezahlung von Fortbildungsveranstaltungen.
Das aktuelle Fortbildungsprogramm ist erschienen und umfasst Angebote im Zeitraum August bis Dezember 2023. Je nach Veranstaltung finden diese in Präsenz oder online statt. Buchungen sind über den Fortbildungskalender möglich: Zum Fortbildungskalender
Die Architektenkammer Berlin führt unter größtmöglichem Schutz aller anwesenden Personen ausgewählte Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz durch.
Weiterführende Informationen zu den Modalitäten für Ihre Teilnahme, wie Anmeldung, Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen sowie Ermäßigungen haben wir für Sie in den Teilnahmebedingungen zusammengestellt.
Am 24. November 2016 verabschiedete die Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin eine Fortbildungs- und Praktikumsordnung, die nach Prüfung durch den Senat und Veröffentlichung am 16. Februar 2018 im Amtsblatt Berlin in Kraft getreten ist. Die Berliner Architektenkammer folgt damit der Mehrheit der anderen Länderkammern.
Das Faltblatt „Fort- und Weiterbildung im Beruf: Was Sie als Mitglied wissen sollten“ erläutert, wie Sie der Nachweispflicht nachkommen und was es zu beachten gilt.
Gilt nicht für:
Gilt für:
Umfang ist:
Die Dokumentation erfolgt über:
Die Überprüfung durch die Kammer ist:
Mögliche Veranstaltungen sind:
Fortbildungsträger sind:
Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur
Fachrichtung Stadtplanung
Externe Anbieter von Veranstaltungen haben die Möglichkeit, diese von der Architektenkammer Berlin als Fortbildung anerkennen zu lassen. Eine Anerkennung muss beantragt werden. Zum Antrag
Den nachweislich anwesenden Teilnehmern/innen der anerkannten Veranstaltung muss eine Bescheinigung ausgestellt werden. Ein Muster mit den notwendigen Angaben dient als Grundlage für die Bescheinigung. Zum Muster
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG). Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/
Lehrgänge und Seminarreihen der Architektenkammer Berlin sind meist als Bildungsveranstaltung anerkannt. Wenn Sie an einem Einzelangeboten teilnehmen und bei Ihrem Arbeitgeber Bildungszeit einreichen möchten, informieren Sie uns bitte elf Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Wir beantragen dann für die gewünschte Veranstaltung kurzfristig die Anerkennung. Die Architektenkammer Berlin muss den Antrag spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Senatsverwaltung einreichen.
Die Architektenkammern Deutschlands bieten ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot für Mitglieder und speziell für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die eine Eintragung in eine Architektenkammer beabsichtigen.
Auf dem Recherche-Portal www.architekten-fortbildung.de kann sachgebietsbezogen und bundesweit nach Veranstaltungen und Seminaren gesucht werden, die online und räumlich flexibel oder analog vor Ort durchgeführt werden. Über die jeweilige Veranstaltung gelangt man zu den ausführlichen Informationsseiten bei der jeweiligen Architektenkammer, zu den Konditionen sowie zur Anmeldung.
Die Fortbildungsangebote der Baukammer Berlin finden Sie hier.