Aus- und Fortbildungsprogramm und Anmeldung

 

Zweimal im Jahr bringt die Architektenkammer Berlin ein umfangreiches Seminarprogramm heraus. Damit bietet sie ihren Mitgliedern ein umfassendes Angebot an Tagesveranstaltungen, Lehrgängen und Exkursionen zur Fortbildung und für den Erwerb von Zusatzqualifikationen an. Das Programm ist inhaltlich speziell auf die beruflichen Bedürfnisse der Mitglieder zugeschnitten. Mit dem Angebot an insgesamt über 200 Veranstaltungen im Jahr erfüllt die Architektenkammer Berlin damit den gesetzlichen Auftrag, die berufliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder zu fördern. Seit 2004 existiert eine Kooperation der Architektenkammern Berlin und Brandenburg im Bereich der Fort- und Weiterbildung.

Online-Service der Architektenkammer Berlin

Hinweise zur Registrierung, Anmeldung und Bezahlung von Fortbildungsveranstaltungen.

Zu den FAQs


Seminarprogramm 2. Halbjahr 2024

Das aktuelle Fortbildungsprogramm ist erschienen und umfasst Angebote im Zeitraum September bis Dezember 2024. Je nach Veranstaltung finden diese in Präsenz oder online statt. Buchungen sind über den Fortbildungskalender möglich: Zum Fortbildungskalender 

 

 

Seminarprogramm 1. Halbjahr 2024

Den Zeitraum von Januar bis Juli 2024 umfasst das Seminarprogramm 1. Halbjahr 2024.

Seminarprogramm 2. Halbjahr 2023

Den Zeitraum von August bis Dezember 2023 umfasst das Seminarprogramm 2. Halbjahr 2023.


Teilnahmebedingungen

Die Architektenkammer Berlin führt unter größtmöglichem Schutz aller anwesenden Personen ausgewählte Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz durch.

Weiterführende Informationen zu den Modalitäten für Ihre Teilnahme, wie Anmeldung, Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen sowie Ermäßigungen haben wir für Sie in den Teilnahmebedingungen zusammengestellt.


Fortbildungs- und Praktikumsordnung

Am 24. November 2016 verabschiedete die Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin eine Fortbildungs- und Praktikumsordnung, die nach Prüfung durch den Senat und Veröffentlichung am 16. Februar 2018 im Amtsblatt Berlin in Kraft getreten ist. Die Berliner Architektenkammer folgt damit der Mehrheit der anderen Länderkammern.

Das Faltblatt „Fort- und Weiterbildung im Beruf: Was Sie als Mitglied wissen sollten“ erläutert, wie Sie der Nachweispflicht nachkommen und was es zu beachten gilt.

Wichtige Aussagen der Fortbildungs- und Praktikumsordnung in Kurzform

Gilt nicht für:

  • alle über 65, die ihren Beruf nicht mehr ausüben
  • Rentner und Pensionäre, die ihren Beruf nicht mehr ausüben
  • Hochschulangehörige

Gilt für:

  • Alle, die bereits Mitglieder der Architektenkammer Berlin sind
  • Absolventinnen und Absolventen, die sich auf eine Eintragung in die Architektenkammer vorbereiten

 Umfang ist:

  • 8 Einheiten à 45 Minuten/Jahr – in der Architekten- und Stadtplanerliste geführte Kolleginnen und Kollegen
  • 70 Einheiten à 45 Minuten/insgesamt bis zur Eintragung – Kolleginnen und Kollegen, die ihre Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste vorbereiten

Die Dokumentation erfolgt über:

  • Teilnahmebescheinigungen
  • Leistungsnachweise
  • Prüfungszeugnisse

Die Überprüfung durch die Kammer ist:

  • eine jährliche repräsentative Stichprobe

Mögliche Veranstaltungen sind:

  • Seminare
  • Lehrgänge
  • Kongresse, Tagungen und Symposien
  • Fachexkursionen
  • elektronisches Selbststudium mit Nachweis
  • fachbezogene Referententätigkeit vor Auditorium
  • Fachvorträge

Fortbildungsträger sind:

  • Architektenkammer Berlin
  • Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen sowie deren Fortbildungsakademien
  • Architekten- und Ingenieurkammern und deren Kammergruppen, Fortbildungsakademien sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Verbände des Berufsstandes
  • behördeninterne Fortbildungsträger
  • Veranstaltungsträger (insbesondere gewerbliche), deren Hauptziel es ist, Fortbildung anzubieten und deren Veranstaltungen produktneutral durchgeführt werden
  • Andere Anbieter können eine Anerkennung ihrer Veranstaltungen bei der Berliner Architektenkammer beantragen

Fortbildungen als Eintragungsvoraussetzung richten sich nach folgenden Themenkomplexen

Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur

  • Kostenplanung, Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens
  • Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung
  • Koordination und Überwachung
  • öffentliches und privates Baurecht

Fachrichtung Stadtplanung

  • stadtplanerische Projektarbeit, städtebauliches Entwerfen, Stadtgestaltung, Gebäudelehre und Siedlungswesen, theoretische und kulturelle Aspekte der Stadtplanung
  • technische, ökologische, sozialwissenschaftliche und ökonomische, rechtliche Grundlagen, Instrumente und Verfahren
  • Methoden und Techniken der Bestandsermittlung und Plandarstellung
  • Prozessgestaltung und Management

Weitere Informationen

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildung

Externe Anbieter von Veranstaltungen haben die Möglichkeit, diese von der Architektenkammer Berlin als Fortbildung anerkennen zu lassen. Eine Anerkennung muss beantragt werden. Zum Antrag

Den nachweislich anwesenden Teilnehmern/innen der anerkannten Veranstaltung muss eine Bescheinigung ausgestellt werden. Ein Muster mit den notwendigen Angaben dient als Grundlage für die Bescheinigung. Zum Muster

Bundesweites Fortbildungsportal

Die Architektenkammern Deutschlands bieten ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot für Mitglieder und speziell für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die eine Eintragung in eine Architektenkammer beabsichtigen. 

Auf dem Recherche-Portal www.architekten-fortbildung.de kann sachgebietsbezogen und bundesweit nach Veranstaltungen und Seminaren gesucht werden, die online und räumlich flexibel oder analog vor Ort durchgeführt werden. Über die jeweilige Veranstaltung gelangt man zu den ausführlichen Informationsseiten bei der jeweiligen Architektenkammer, zu den Konditionen sowie zur Anmeldung.

Fortbildungsangebote der Baukammer Berlin

Die Fortbildungsangebote der Baukammer Berlin finden Sie hier.