Eintragung auswärtiger Dienstleister

Für in Berlin tätige auswärtige Architekten und Stadtplaner ist eine Registrierung bei der Architektenkammer Berlin erforderlich. Wenn Sie ein auswärtiger Dienstleister sind, haben Sie die Möglichkeit, sich in das Verzeichnis der auswärtigen Berufsangehörigen bei der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen, um Ihre geschützte Berufsbezeichnung in Berlin führen zu dürfen. Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

 

Antrag auf Eintragung auswärtiger Dienstleister


Sie können den Antrag auf Eintragung eines auswärtigen Architekten/ Stadtplaners über das Portal der Architektenkammer Berlin stellen. Dafür benötigen Sie ein Konto. Falls Sie noch kein Konto besitzen, finden Sie hier Informationen zum Thema Registrierung. Im Portal der Architektenkammer Berlin können die Antragsformulare ausgefüllt und die benötigten Dokumente hochgeladen werden.