Wer ist die Kammer und was macht sie? Warum sollte ich Mitglied werden und wie werde ich es? Alle relevanten Informationen für Berufseinsteigende hat die Architektenkammer Berlin auf Under Construction, der Plattform für den Nachwuchs, zusammengefasst.
Interesse an weiteren Informationen für junge Planende? Trag dich in das Netzwerk Newcomer ein unter: kammer/ at /ak-berlin.de
Ein neues Mentoring-Programm der Architektenkammer Berlin richtet sich speziell an Berufseinsteigende und bringt diese mit Menschen zusammen, die ihre Erfahrungen teilen und weitergeben möchten. Intensiv begleitet, lernen Mentees und Mentorinnen und Mentoren mit- und voneinander, wie man den eigenen Erwartungen an den Beruf gerecht wird, aber auch Schwierigkeiten meistert oder Veränderungen anstößt. Bei dem Austausch zwischen Mentoren bzw. Mentorinnen und den Mentees geht es um Fragen wie den Aufbau beruflicher Netzwerke, den Umgang mit Planungsteams, aber auch um Führungsqualitäten, Motivation oder Fehlerkultur.
Weitere Informationen zum Programm, Bewerbungsverfahren und Ablauf hier.
„Partnerschaft mit Chancen. Informationen und Hilfestellungen für Arbeitgebende, Absolventinnen und Absolventen rund um den Berufseinstieg"
Herausgegeben von der Architektenkammer Berlin, verfasst von Autorinnen und Autoren aus der Strategiegruppe Newcomer, bündelt der Leitfaden zur berufspraktischen Tätigkeit Informationen über Ziele, Inhalte und Möglichkeiten für alle Beteiligten. Zum Leitfaden
„Start in den Beruf - So werden Sie Kammermitglied"
Über den Weg zur Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste informiert das Infomaterial. Zum Faltblatt
Ob schon während des Studiums der Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur oder nach dem Abschluss, das Thema Berufseinstieg wirft häufig viele Fragen auf. Auf einige wichtige gibt die Architektenkammer Berlin hier eine kurze Antwort.
Die Berufsbezeichnungen sind durch ein Landesgesetz geschützt und dürfen von denjenigen geführt werden, die unter dieser Bezeichnung in die Listen der Architektenkammer Berlin eingetragen sind. Grundlage dafür ist das Architekten- und Baukammergesetz (ABKG).
Durch die Eintragung in die von der Architektenkammer geführten Listen werden Sie Kammermitglied. Die Eintragung erfolgt auf <link file:163 _blank download file>Antrag. Neben den persönlichen Angaben werden Nachweise der Hoch- oder Fachschulausbildung, Nachweise einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in der jeweiligen Fachrichtung, sowie Nachweise über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen von mindestens 70 Einheiten à 45 Minuten benötigt. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer Berlin.
Die praktische Tätigkeit als Eintragungsvoraussetzung ist in der Fortbildungs- und Praktikumsordnung geregelt. Berücksichtigt werden berufliche Tätigkeiten, die nach Abschluss des Regelstudiums in der betreffenden Fachrichtung mindestens zwei Jahre in Vollzeit – in Teilzeit entsprechend länger – ausgeübt wurden. Die Tätigkeit muss entsprechend der jeweiligen Fachrichtung in den wesentlichen Berufsaufgaben abgeleistet worden sein. Hierbei dient das Leistungsbild Objektplanung bzw. städtebauliche oder landschaftsplanerische Leistungen der HOAI als gute Orientierung. Nachgewiesen werden die praktischen Tätigkeiten durch Bescheinigungen der Beschäftigungsstelle bzw. für die Fachrichtung Architektur durch Bescheinigung der berufsangehörigen Aufsicht führenden Person. Die Prüfung der vorzulegenden Nachweise obliegt dem Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Berlin.
Die Aufgaben der Architektenkammer Berlin sind in § 9 ABKG gesetzlich geregelt. Sie vertritt die Interessen des gesamten Berufsstandes, unter anderem gegenüber Politikern und Verwaltung, beispielsweise in Fragen des Vertragswesens und der Honorarordnung. Sie wirbt für die Leistungen der Mitglieder, organisiert Ausstellungen oder veröffentlicht Publikationen. Durch Beratung und Mitwirkung fördert sie das Wettbewerbswesen. Mit einem umfassenden Angebot an Tagesveranstaltungen, Lehrgängen und Exkursionen fördert die Architektenkammer die berufliche Aus- und Fortbildung und bietet fachliche Beratung an. Sie sichert die berufliche Qualifikation der Mitglieder durch die Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste und die Festlegung und Überwachung der Berufspflichten.
Das Versorgungswerk ist eine berufsständische Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit der Mitgliedschaft in der Architektenkammer ist grundsätzlich die Mitgliedschaft im Versorgungswerk verbunden. Die Aufgabe des Versorgungswerks ist es, seinen Mitgliedern und deren Familien Versorgungsleistungen im Fall der Berufsunfähigkeit, des Todes und im Alter zu bieten.
Europäische Studienabschlüsse der Fachrichtung Architektur sind über die EU-Richtlinie 2005/36 definiert (Berufsanerkennungsrichtlinie) und können daher direkt durch den Eintragungsausschuss bewertet werden. Bei Abschlüssen der anderen Fachrichtungen wird durch den Eintragungsausschuss gegen Gebühr die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn um Auskunft gebeten. Diese klärt die Frage, ob der Studienabschluss einem Abschluss der entsprechenden Fachrichtung an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule gleichwertig ist.
Sofern dem Eintragungsausschuss nicht bereits Erkenntnisse über den Studienabschluss vorliegen, wird durch den Eintragungsausschuss gegen Gebühr die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn um Auskunft gebeten. Diese klärt die Frage, ob der Studienabschluss einem Abschluss der entsprechenden Fachrichtung an einer deutschen Universität oder Fachhochschule gleichwertig ist.
Bei Beginn einer freischaffenden Tätigkeit ist der Abschluss einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung unabdingbar (§ 5 Berufsordnung). Der Schutz der Architektin/des Architekten und ihrer/seiner Vertragspartner/Vertragspartnerinnen durch die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Zeit ihrer/seiner Mitgliedschaft in der Architektenkammer lückenlos bestehen.
Die sogenannte Bauvorlageberechtigung hat laut § 65 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) unter anderem, wer auf Grund des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt oder Innenarchitektin/Innenarchitekt führen darf.