Die Publikationen können Sie hier als PDF herunterladen oder in Papierform in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin erhalten.
(9/2024)
„Baukultur braucht die Fähigkeit aller, die gestaltete Umwelt bewusst wahrzunehmen, zu reflektieren und aktiv zu gestalten. Ziel der baukulturellen Bildung ist es, die Gesellschaft – Kinder, Jugendliche und Erwachsene – in allen Lebensphasen für die gestaltete Umwelt zu sensibilisieren und diese als Lernanlass, Lernressource und gestaltbaren Raum zu nutzen", ist in der Potsdamer Resolution zur baukulturellen Bildung zu lesen.
Die Architektenkammer Berlin übernimmt seit ihrer Gründung Verantwortung für baukulturelle Bildung – auch und gerade für heranwachsende Generationen. Mit dieser Erklärung bestätigt die Architektenkammer Berlin die (Selbst)Verpflichtung für baukulturelle Bildung, bündelt unter anderem, welche Notwendigkeiten sie gemäß der Potsdamer Resolution sieht und fasst zusammen, wie sie sich zur Stärkung der baukulturellen Bildung einsetzt.
(2/2024)
Wie müssen zeitgemäße Wohnbauten aussehen, die sowohl dem akuten Mangel entgegentreten als auch in Zukunft einem kritischen Blick standhalten? Wie kann Wohnungspolitik den klimagerechten Umbau der Stadt voranbringen? Wie können Architektur und Planung dazu beitragen, dass alle in Berlin eine angemessene Wohnung finden?
14 Positionen zum Wohnen fassen zusammen, was aus Sicht der Architektenkammer Berlin zu tun ist. Sie sind ein Beitrag zum laufenden Diskurs und zugleich ein Angebot an alle Beteiligten, im Gespräch zu bleiben: Planende, Politik und Verwaltung, öffentliche und private Bauherrinnen und Bauherren, Baubranche, Handwerk und allen voran die Menschen, die hier leben.
(4/2021)
Im September 2021 wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus und zwölf Bezirksverordnetenversammlungen. Welche Positionen vertritt die Architektenkammer Berlin? Welche Erwartungen haben ihre Mitglieder an die Parteien, die sich zur Wahl stellen und an alle, die kandidieren?
Unsere Positionen berühren Bau-, Klima- und Verkehrspolitik. Viele betreffen mehr als ein Ressort. Umso wichtiger ist es, Berlins Verwaltungen strukturell stärker zu verzahnen und – für eine wirklich integrierte Planungs-, Bau- und Entwicklungspolitik – die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung undWohnen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zusammenzuführen.
(4/2021)
Die Architektenkammer Berlin hat ein Positionspapier zum Thema „Vergabe von öffentlichen Planungs- und Bauleistungen mit GP / GU / GÜ Verfahren“ erarbeitet.
(8/2019)
Die Architektenkammer Berlin wurde gebeten bis zum 6. August 2019 Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf des Hochhausleitbildes zu geben. Ein Hochhausleitbild für Berlin wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Auftrag des Abgeordnetenhauses (Beschluss 6. April 2017) und in Abstimmung mit den Bezirken erarbeitet.
(3/2019)
Der Arbeitskreis Stadtentwicklung und Partizipation hat gemeinsam mit dem Ausschuss Wettbewerb und Vergabe sowie dem Vorstand Positionen der Architektenkammer Berlin zum Thema Partizipation formuliert. Die Stellungnahme soll in den Leitlinienprozess der Senatsverwaltung einfließen.
(5/2018)
Berlin hat sich für die nächsten Jahre ein ehrgeiziges Schulbauprogramm vorgenommen. Die Schulbauoffensive prägt nicht nur die Schulbau-und Bildungslandschaft sondern ebenso die Quartiere unserer Stadt nachhaltig. Die Broschüre stellt Positionen der Architektenkammer zur Berliner Schulbauoffensive vor.
(3/2017)
Die Architektenkammer Berlin hat ein Positionspapier zum 2. Rettungsweg - Rettung durch die Feuerwehr über den Straßenraum erarbeitet und dieses an die Mitglieder des Rates der Bürgermeister sowie an Frau Senatorin Lompscher, Frau Senatorin Günther sowie Herrn Senator Geisel verschickt.
(7/2024)
Das Studium der Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur oder Stadtplanung ist erfolgreich abgeschlossen. Und dann? Auf in den Beruf! Alles Wissenswerte zur berufspraktischen Tätigkeit bündelt der Leitfaden. Die kompakte Publikation bietet Informationen über Ziele, Inhalte und Möglichkeiten für alle Beteiligten der begleiteten Praxiszeit. Außer Tipps für alle vier Fachrichtungen sind unter anderem weiterführende Links und eine praktische Checkliste enthalten.
(2/2019)
Ob Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung – Beruf und Kammer gehören zusammen. Der wichtigste Grund: Die Bezeichnungen Architekt / Architektin, Stadtplaner / Stadtplanerin, Landschaftsarchitekt / Landschaftsarchitektin und Innenarchitekt / Innenarchitektin sind gesetzlich geschützt. Nur wer in die entsprechenden Listen der Architektenkammer eingetragen ist, darf sich so nennen. Über den Weg in die Eintragung informiert das Faltblatt.
(9/2019)
Fortbildung ist Pflicht. Das gilt, seit es die Architektenkammer Berlin gibt. Neu ist: Ab 2018 muss jedes Mitglied auf Anfrage belegen können, dass und in welchem Umfang er oder sie dieser Pflicht nachkommt. So will es die Fortbildungs- und Praktikumsordnung. Sie ist am 16. Februar 2018 in Kraft getreten und legt acht Fortbildungseinheiten à 45 Minuten im Jahr als Mindestanforderung fest. Wie Sie der Nachweispflicht nachkommen und was es zu beachten gilt, erläutert dieses Faltblatt.
(9/2022)
Diese Broschüre möchte bei den Vorbereitungen zur Gründung eines eigenen Büros unterstützen. Die Bausteine des Unternehmensplans werden genauso vorgestellt wie die berufsrechtlichen Grundlagen und Kriterien für die Wahl einer passenden Rechtsform. Zusätzlich gibt die Broschüre einen Überblick über notwendige Anmeldungen und Versicherungsabschlüsse und zeigt Förderungsmöglichkeiten und Finanzierungshilfen auf.
(2023)
Die Broschüre der „Plattform Unternehmensnachfolge in Architektur und Stadtplanung“ bietet Interessierten einen Leitfaden zum komplexen Prozess einer Büronachfolge.
in der ab 1. Januar 2021 gültigen Fassung
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen 2021
Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen 2021
Amtliche Begründungen
Verlag: Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Hürth, 242 Seiten, 2021
Die gedruckte Ausgabe kann per E-Mail an kammer/ at /ak-berlin.de bestellt oder in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin abgeholt werden
gegen eine Schutzgebühr von 3,00 Euro pro Exemplar (zzgl. Versandkosten).
(2/2021)
Die neue HOAI lässt in wesentlich größerem Umfang als bisher die freie Vereinbarung von Honoraren zu. Damit sind Architekten in ihrer Eigenschaft als Unternehmer gefordert: Sie müssen Stundensätze erzielen, die die Kosten ihres Büros decken und es wirtschaftlich absichern. Doch auch potenzielle Auftraggeber sollten wissen, wie sich angemessene Honorare zusammensetzen. Denn Dumpingangebote bergen Risiken – von der minderwertigen Leistung bis hin zur Insolvenz des Vertragspartners.
(11/2023)
Berliner Stadtplanungsbüros bieten eine große Bandbreite an planerischen Leistungen – allerdings fallen viele davon nicht unter die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und werden daher auf Basis von Erfahrungswerten und erwartetem Aufwand kalkuliert. Doch wie definieren sich angemessene Stundensätze? Als Leitfaden zeigt dieses Faltblatt auf, wie sich die Gesamtkosten eines Planungsbüros zusammensetzen und was bei der Kalkulation von auskömmlichen Stundensätzen berücksichtigt werden muss.
(8/2023)
Hinweise zu Honoraren für Besondere Leistungen bei Umbau, Modernisierung und Instandsetzung im Wohnungsbau
Hinweis zum Download*: Die auch auszugsweise Verwendung dieses Faltblattes wird bei Angabe der Quelle und unter Ausschluss jeglicher Haftung gestattet.
Hier gibt es weitere Informationen: Planen und Bauen im Bestand
(10/23)
Wird ein Planungsvorhaben nicht innerhalb der dafür vorgesehen Leistungszeit realisiert, hat das zumeist unmittelbare Folgen für die Profitabilität der Architektenleistungen. Von gesetzlichen Grundlagen bis zu Rechtsfolgen bietet das Merkblatt einen kompakten Überblick.
(10/2018)
Das Schlichtungsverfahren ist geeignet, Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern untereinander oder zwischen Kammermitgliedern und Dritten unparteiisch, rasch, kostensparend und endgültig auf freiwilliger Basis beizulegen. Das digitale Faltblatt informiert übersichtlich über das Verfahren, seine Dauer und seine Kosten.
Weitere Informationen zum Thema Schlichtung
(2/2024)
Die Broschüre bietet Interessierten einen Leitfaden für dialogorientierte Werkstattverfahren.
(11/2023)
Die Bauordnung Berlin sieht vor: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit erforderlichen Aufzügen müssen seit dem 1. Januar 2020 die Hälfte der Wohnungen barrierefrei nutzbar und nach der Verordnung über bauliche Anforderungen an barrierefreies Wohnen – Barrierefreies Wohnen Verordnung (BWV Bln) – gestaltet sein. Für uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen ist die DIN 18040-2 mit der Kennzeichnung R anzuwenden. Die Arbeitshilfe des Arbeitskreises Universal Design | Barrierefreiheit | Demografie zum Thema „Bäder | Sanitärräume“ gibt praktische Hinweise zum Umgang mit den Regelwerken.
(10/2021)
Wir alle wünschen uns eine Umwelt, in der wir leben können, ohne durch bauliche und andere Barrieren in unserer Selbstbestimmheit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt zu werden. Das Faltblatt erläutert Ziele, Planungsschwerpunkte, rechtliche Grundlagen und Hinweise zum barrierefreien Bauen in Berlin.
Hier gibt es weitere Informationen: Barrierefreies Planen und Bauen
(8/2021)
Die Barrierefreies Wohnen Verordnung Berlin (BWV Bln) ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt die davor eingeführte DIN 18040-2. Mit der Arbeitshilfe des Arbeitskreises Universal Design | Barrierefreiheit | Demografie der Architektenkammer Berlin sollen für die Außenanlagen Anwendungsbeispiele und Alternativen zu den Minimalanforderungen aus der BWV Bln an die Hand gegeben werden, um die Verordnung im Sinne des Design for all umzusetzen.
(7/2019)
Ab dem 1. Januar 2020 muss die Hälfte der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Die vorliegende Arbeitshilfe basiert auf den Vorgaben der neuen Barrierefreies Wohnen Verordnung Berlin (BWV Bln), die die DIN 18040-2 in Berlin ab dem 1. Januar 2020 ersetzt und Regelwerk ist.
(11/2015)
Sachverständige der Architektenkammer Berlin
Die Architektenkammer Berlin berät Bauherren, Versicherungen, Rechtsanwälte und Gerichte und hilft bei der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen.
Hier gibt es weitere Informationen: Sachverständigenwesen
Bisher erschienene Bände der Publikationsreihe, herausgegeben von der Bundesarchitektenkammer:
Die Publikationen können auf der Webseite der BAK kostenfrei heruntergeladen werden.
(2021)
Arbeitszeit ist Lebenszeit! Wir alle verbringen die längste durchgehende Phase des Tages in der Regel am Arbeitsplatz. Die Broschüre „Leitfaden Arbeitszeitmodelle“ der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beschreibt die Vorteile und Herausforderungen flexibler Arbeitszeitmodelle und erläutert, wie diese in Architektur- und Planungsbüros, in Architekturabteilungen von Unternehmen oder in Hochbauämtern von Verwaltungen eingeführt werden können.
Der Leitfaden kann bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden.