Gleichstellung und Diversität

Diversität (über englisch diversity von lateinisch diversitas „Verschiedenheit, Unterschied; Gegensatz, Widerspruch“) bezeichnet ein Konzept der Soziologie und Sozialpsychologie zur Unterscheidung und Anerkennung von Gruppen- und individuellen Merkmalen (analog zur Bezeichnung diversity im englischen Sprachraum). Häufig wird auch die Bezeichnung Vielfalt benutzt.

Diversität von Personen – sofern auch rechtlich relevant – wird klassischerweise auf folgenden Ebenen betrachtet:

  • Alter,
  • ethnische Herkunft und Nationalität,
  • Geschlecht und Geschlechtsidentität,
  • körperliche und geistige Fähigkeiten (früher verengt auf das Merkmal „Behinderung“),
  • Religion und Weltanschauung,
  • sexuelle Orientierung und Identität sowie
  • soziale Herkunft

 (Quelle: Wikipedia)

Charta der Vielfalt

Die Architektenkammer Berlin unterzeichnete die Charta der Vielfalt und setzt damit ein Zeichen für Chancengerechtigkeit. Kernthemen der Charta sind Einbeziehung, Wertschätzung und Förderung von Vielfalt. Das Ziel der Architektenkammer Berlin ist es, für Vielfalt und Chancengerechtigkeit zu sorgen und zwar nicht nur innerhalb der Kammer selbst. Die Architektenkammer Berlin möchte auch Unterstützungsangebote für Transformationsprozesse bei ihren Mitgliedern entwickeln.
weitere Informationen unter www.charta-der-vielfalt.de

Rechtliche Aspekte

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Umsetzung von vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien sicherstellen soll, ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ist entsprechend den Richtlinienvorgaben der Schwerpunkt des AGG. Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen werden Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Beschäftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (Entschädigung, Schadensersatz) geregelt. Verankert im AGG sind auch Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr. Hier wird neben einem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft auch ein geschlechtsspezifisches Benachteiligungsverbot verankert. (Quelle: BMFSFJ)

Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), am 21. Juni 2020 in Kraft getreten, ist das zentrale antidiskriminierungsrechtliche Schlüsselprojekt des Berliner Senats. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz ist das erste seiner Art in Deutschland und schließt eine Rechtslücke, die gerade im Bereich des behördlichen Handelns noch besteht. Dem LADG liegt ein erweiterter Katalog zu schützender Diskriminierungsmerkmale zugrunde, einbezogen werden zum Beispiel der soziale Status oder chronische Erkrankungen. Präventive und diversitybezogene Ansätze werden gezielt gestärkt und die Zielstellung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt als verbindliches Leitprinzip der Berliner Verwaltung verankert. Das LADG setzt ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal gegen Ausgrenzungen und Stigmatisierung und für eine offene, solidarische und vielfältige Gesellschaft. (Quelle: SV-Abt.-Antidiskriminierung)

siehe auch Fachthema Universal Design I Barrierefreiheit I Demografie

Arbeitskreis Gleichstellung und Diversität

Neben der Bauwende gehört Diversität zu den zentralen, berufspolitischen Zielen der 11. Amtsperiode der Architektenkammer Berlin, die sich bereits in der Vergangenheit mit Chancengerechtigkeit beschäftigte. Im Fokus standen bisher vor allem Genderthemen, Barrierefreiheit und Vielfalt der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung sowie die Vertretung der Interessen von Freischaffenden, Angestellten und im Öffentlichen Dienst Tätigen.

Der Gründung des jüngsten Arbeitskreises Gleichstellung und Diversität im November 2022 war ein mehrjähriger Prozess in verschieden Gremien und Veranstaltungen vorausgegangen. Dazu gehören das Kammerforum Gleichstellung und Diversität im April 2022; die BAK-Projektgruppe Chancengleichheit, das WIA-Festival im Juni 2021, der Arbeitskreis Gender.

Der neu gewählte Arbeitskreis soll innerhalb eines Jahres Empfehlungen für die Vertreterversammlung erarbeiten. Dabei kann es sich zum Beispiel um Maßnahmen wie Fortbildungen und Handreichungen für die Mitglieder handeln. 

weitere Informationen zum Arbeitskreis

Fortbildungen

Regelmäßig finden sich im Fortbildungsprogramm der Architektenkammer Berlin Veranstaltungen unter dem Titel „Diversität als Chance“. Das Angebot widmet sich beispielsweise der Überwindung sprachlicher Barrieren sowie den beruflichen Hürden für Frauen in der Arbeitswelt der planenden Berufe.

zum Fortbildungskalender

Veranstaltungen

Juni 2023 
interner Workshop zur Entwicklung eines Leitfadens für Diversity-Management in Planungsbüros

23. Mai 2023
Anlässlich des 11. Deutschen Diversity-Tages 2023 hatte die Architektenkammer Berlin zu einer Sitzung des Arbeitskreises unter dem Titel "Diversität in Planungsbüros" eingeladen.

1. Dezember 2022
Baustelle Gleichstellung: Buchvorstellung zum WIA-Festival Berlin