Die Mediation wurde als Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung entwickelt. Die Aufgabe hierbei ist es, bei Konflikten zwischen Personen und Unternehmen, Nachbarn, Behörden, Betroffenen oder bei Konflikten innerhalb von Betrieben die Dialog-, Kooperations- und Gestaltungsfähigkeit der Beteiligten zu fördern. Ziel ist eine einvernehmliche, bindende Regelung.
Die Inhalte der Mediation werden von den Konfliktbeteiligten festgelegt, zum Beispiel rechtliche, finanzielle oder organisatorische Probleme, persönliche Konflikte zwischen Beteiligten und vieles mehr.
Die Konfliktparteien nehmen mit Unterstützung des Mediators ihre Interessen und Bedürfnisse selbst wahr und vertreten sie angemessen.
Der Mediator unterstützt die Beteiligten allparteilich darin, eine befriedigende, interessengerechte und auch im Ergebnis faire Vereinbarung zu erzielen.
Die Mediation ist freiwillig. Das Verfahren kann von allen Beteiligten, auch von dem Mediator, jederzeit beendet werden.
Das Mediationsverfahren ist vertraulich. Alle Beteiligten verpflichten sich, Informationen und Erkenntnisse aus der Mediation nicht ohne ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten weiterzugeben.
Jede Konfliktpartei erhält Gelegenheit, alle entscheidungsrelevanten Informationen in ihrer Tragweite zu erkennen und zu gewichten. Dies setzt voraus, dass alle bereit sind, sämtliche sachlichen Daten und relevanten Fakten offenzulegen.
Der Mediator klärt zu Beginn über Vor- und Nachteile der Mediation, der Alternativen sowie über Chancen und Risiken auf. Er erläutert weiterhin Ablauf, Kosten und Voraussetzungen. Der Mediator und die Beteiligten schließen einen schriftlichen Vertrag über die Grundlagen des Mediationsverfahrens. In diesem ist unter anderem eine Klausel über die Verschwiegenheitspflicht des Mediators gegenüber Dritten enthalten.
Bezugspunkte können beispielsweise sein:
Das Ergebnis der Mediation wird in der Regel schriftlich festgehalten. Es kann auch ein konkreter Maßnahmenplan u. ä. erstellt werden.
Der Mediator ist für einen strukturierten Ablauf, für die Beachtung der Prinzipien und geeignete Rahmenbedingungen verantwortlich. Er macht keine inhaltlichen Vorschläge, sondern unterstützt die Beteiligten in einem kommunikativen Verfahren bei der eigenverantwortlichen Lösungsfindung.
Die Konfliktpartner benötigen Gesprächs- und Einigungsbereitschaft. Sie sollten vom Konflikt bzw. dessen Lösungsergebnis selbst betroffen sein und möglichst weitgehende Entscheidungs- und Umsetzungsbefugnis hinsichtlich der regelungsbedürftigen Punkte besitzen.
Je nach Art des Konfliktes kann für eine sachgerechte Lösung zusätzliches Fachwissen von externen Experten und Beratungsanwälten erforderlich sein. Im Mediationsverfahren besteht Gelegenheit, diesen Rat einzuholen. Über die geeignete Form verständigen sich die Konfliktbeteiligten zusammen mit dem Mediator vorab.