Die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin, Stadtplaner/Stadtplanerin, Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin oder Innenarchitekt/Innenarchitektin darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in der Architekten- bzw. Stadtplanerliste des Landes Berlin bei der Architektenkammer Berlin eingetragen ist. Gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) führt die Architektenkammer Berlin folgende Listen bzw. Verzeichnisse:
Für die Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste des Landes Berlin sind insbesondere folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Fortbildungen als Eintragungsvoraussetzung richten sich nach folgenden Themenkomplexen
Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur
Fachrichtung Stadtplanung
Wer in der Architektenliste eines anderen Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland eingetragen war und dessen Eintragung nur gelöscht wurde, weil er den Wohnsitz, die Niederlassung oder den Dienst- oder Beschäftigungsort in diesem Land aufgegeben und im Land Berlin begründet hat, wird ohne erneute Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen eingetragen, sofern keine Versagensgründe nach § 5 Abs. 1 und 2 ABKG vorliegen (§ 4 Abs. 8 ABKG).
Besondere Eintragungsverfahren
Ein Fehlen des entsprechenden Nachweises der Berufsausbildung (sonstiger Bewerber gemäß § 4 Abs. 6 ABKG) kann durch eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung auf Hochschulniveau ausgeglichen werden. Zugelassen wird zu dieser Prüfung, wer eine mindestens 7-jährige Praxis in der beantragten Fachrichtung nachweisen kann.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf Eintragung in die Liste der jeweiligen Fachrichtung aufgrund besonderer Auszeichnung in der Qualität der eigenen Leistungen zu stellen (§ 4 Abs. 7 ABKG). Hierbei ist die herausragende Qualität dem Eintragungsausschuss gegenüber nachzuweisen. Der Nachweis eines Regelstudiums und der zweijährigen Praxiszeiten kann hier entfallen.
Die Eintragung muss beantragt werden. Die Formulare für den Antrag stellt die Architektenkammer Berlin zur Verfügung. Weitere notwendige Unterlagen sind in den Anträgen aufgeführt.
Sie können den Antrag auf Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste über das Portal der Architektenkammer Berlin stellen. Dafür benötigen Sie ein Konto. Falls Sie noch kein Konto besitzen, finden Sie hier Informationen zum Thema Registrierung. Im Portal der Architektenkammer Berlin können die Antragsformulare ausgefüllt, die benötigten Dokumente hochgeladen und die Zahlung der Eintragungsgebühr vorgenommen werden.
Der Antrag mit den vollständigen Unterlagen wird dem Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Berlin vorgelegt und geprüft. Das Verfahren vor diesem unabhängigen, an Weisungen nicht gebundenen Gremium ist gebührenpflichtig. Über die erfolgte Eintragung wird eine Urkunde ausgestellt.
Aus der Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste resultiert die personengebundene Mitgliedschaft in der Architektenkammer Berlin. In das Gesellschaftsverzeichnis eingetragene Berufsgesellschaften werden nicht Mitglied der Architektenkammer Berlin.
für freischaffend oder baugewerblich Eingetragene | 360 Euro |
für angestellt oder beamtet Eingetragene | 288 Euro |
Mit der Eintragung in die von der Kammer geführten Listen können Kammermitglieder bei allen beruflichen Aktivitäten einen Architektenstempel nutzen.
Der Stempel enthält Angaben zur Berufsbezeichnung, den akademischen Grad, den Namen sowie die Nummer der Architekten- oder Stadtplanerliste mit dem Vermerk "Mitglied der Architektenkammer Berlin".
Die Löschung der Eintragung zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zum 31. Dezember des laufenden Jahres muss beantragt werden. Das Formular für den Antrag stellt die Architektenkammer Berlin zur Verfügung.
Sie können den Antrag auf Löschung der Mitgliedschaft über das Portal der Architektenkammer Berlin stellen. Dafür benötigen Sie ein Konto. Falls Sie noch kein Konto besitzen, finden Sie hier Informationen zum Thema Registrierung. Im Portal der Architektenkammer Berlin können die Antragsformulare ausgefüllt und die benötigten Dokumente hochgeladen werden.
Eintragungsordnung der Architektenkammer Berlin
Berufsanerkennungsordnung der Architektenkammer Berlin
Praxishinweise zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Berufsordnung der Architektenkammer Berlin
Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG)
Fortbildungs- und Praktikumsordnung der Architektenkammer Berlin
Anerkennung eines im Ausland (außerhalb der EU) erworbenen Studienabschlusses
Berliner Hotline Berufsanerkennung