Fachregister für Wettbewerb- und Verfahrensbetreuung sowie Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter

Das Fachregister für Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter finden Sie hier.

 

Für das Land Berlin führt die Architektenkammer Berlin auf Empfehlung der Bundesarchitektenkammer zur Einfüh­rung von Registern als Verzeichnisse von fach­kundigen Personen jeweils ein Register zu Wettbewerbs- und Verfahrensbetreu­ung und zu Fachpreisrichterinnen und Fach­preisrichtern.

Bei der Einführung von Registern soll die bundesweite Harmonisierung von Qualifikationsnachweisen, An­forderungen und Kriterien für Listenführun­gen erreicht werden.

Die Aufnahme in ein Fachregister erfolgt auf Antrag. Neben dem Antrag sind Refe­renzen nachzuweisen. Beim Antrag für das Register Wett­bewerbs- und Verfahrensbetreuung wird zum Beispiel mindestens eine Mitwirkung an Wettbewerbs­betreuungen gemäß RPW 2013 gefordert. Zu­sätzlich muss eine Referenz über die Mitwirkung an registrierten Wettbewerbsverfahren gemäß RPW 2013 als Teilnehmerin oder Teilnehmer oder als Vorprüferin oder Vorprüfer einge­reicht werden. Als Nachweise darüber können Kopien von Wettbewerbsauslobungen und entsprechende Preisrichterprotokolle dienen. Regelmäßige Fortbildungsnachweise zu den Themen Wettbewerb und Vergabe der letzten zwei Jahre (pro Jahr 8 Unterrichtseinheiten) weisen zusätzlich die Aktualität der Kenntnis­se nach.

Bitte schicken Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge inklusive der Nachweise per E-Mail an kammer/ at /ak-berlin.de oder per Post an die Architektenkammer Berlin.
 

Kosten

Die Gebühr zur Registerführung beträgt 70,00 Euro. So werden die Verwaltungskosten durch die in den Verzeichnissen geführten Mitglieder getragen. 

Anträge und Regelungen zum Download


Fachregister Fachpreisrichterin und Fachpreisrichter
Antrag auf Eintragung
Regelungen

Fachregister Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung
Antrag auf Eintragung
Regelungen