Termin
Montag, 27. März 2017, 15:00 bis 17:30 Uhr
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vor allem an Architektinnen und Architekten, ist aber auch interessant für Fachleute aus Planung, z.B. Tragwerksplanung, Projektsteuerung sowie Baugrundsachverständige.
Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.
Lernziel
Am Ende des Seminars kennen die Teilnehmenden die wichtigsten Haftungsfallen für Planerinnen und Planer aufgrund der Verletzung von Prüf-, Aufklärungs- und Hinweispflichten. Sie sind darüber hinaus in der Lage, Strategien einzusetzen, mit deren Hilfe sie diese Fallstricke künftig vermeiden und abwehren können.
Inhalt
Architektinnen und Architekten treffen weitreichende Pflichten bei Prüfung, Aufklärung und Beratung. Das Seminar gibt anhand von Praxisbeispielen und unter Berücksichtigung der aktuellen Reform des Werkvertragsrechts einen vertiefenden Einblick in den Umfang dieser Pflichten und stellt Möglichkeiten vor, diese vertraglich zu begrenzen. Darüber hinaus erläutert der Referent Fälle, bei denen ein Mitverschulden der Bauherrin beziehungsweise des Bauherrn erkennbar wird. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie Strategien zur Abwehr unberechtigter Ansprüche entwickeln können.
Inhalte:
- Prüf-, Aufklärungs- und Beratungspflichten der Planerin/des Planers
- Möglichkeiten zur vertraglichen Begrenzung der Haftung
- Abgrenzung der Pflichtenkreise zwischen mehreren Planerinnen und Planern
- Fallgruppen eines Mitverschuldens der Bauherrin/des Bauherrn
- Darstellung der jüngsten Gesetzesänderungen mit Auswirkung auf die Planerhaftung
Referentinnen und Referenten
Dr. Enno Engbers, Rechtsanwalt