Neues Werkvertragsrecht 2017 – Auswirkungen auf Nachträge des Planers

Termin

Mittwoch, 11. Januar 2017, 17:00 bis 20:00 Uhr

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Projektleitende sowie Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Planungsbüros. Es ist aber auch interessant für alle anderen Planungsbeteiligten, auch aufseiten der Auftraggebenden.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Lernziel

Neben der Vermittlung der juristischen Rahmenbedingungen nach altem und neuem Werkvertragsrecht geht es auch um die Erörterung sinnvoller Instrumente und Abläufe für die rechtzeitige Identifikation und Dokumentation von Nachträgen sowie erfolgversprechende Kommunikation und Verhandlungsführung in Nachtragskonstellationen.

Inhalt

Eine gute und frühzeitige Klärung von potentiellen Nachtragskonstellationen ist für Planerinnen und Planer nicht nur betriebswirtschaftlich relevant. Sie ist auch ein wesentliches Kriterium für den Erfolg des gesamten Projekts. Dabei geht nicht nur um die Durchsetzung zusätzlichen Honorars, sondern auch darum, Fehler und Verzögerungen frühzeitig zu vermeiden. Bedarfsklärung, Budgetfestlegung und Budgetkontrolle, verlässliche Planungsgrundlagen und Planungsergebnisse: Das sind in allen Phasen eines Projekts bis hin zu Bau und Betrieb wichtige Erfolgskriterien.

Die juristischen Rahmenbedingungen für Aufgaben und Nachtrag der Planenden ändern sich erheblich mit der 2017 anstehenden, grundlegenden Reform des Werkvertragsrechts. Die Gesetzesänderung sieht unter anderem ein konkretes gesetzliches Leitbild des Architektenvertrags, Anordnungsrechte des Auftraggebenden sowie Verfahrensregelungen für Nachtragsstreitigkeiten vor.

Inhalte:
Rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen bei der Planung
- Planer/-in als Werkunternehmer: Leistungserfolg und Vorleistungspflicht
- Planer/-in als Sachwalter/-in: Beratungs- und Aufklärungspflichten
- Prozesscharakter, fehlende gegenständliche Verwirklichung der Planungstätigkeit bis zu deren Abschluss
- Anordnungsrechte des Auftraggebenden
- Vor- und Nachteile gesetzlichen Preisrechts bei Nachträgen,
- Anwendung der HOAI bei Nachtragssachverhalten

Vertragsrechtliche Lösungsansätze
- Konkretisierung und Strukturierung von Leistungsbeschreibungen
- Definition von Vorbedingungen und Grundlagen
- Verfahrensregelungen zur vertraglichen Konkretisierung der Pflichten
- Regelungen zum Umgang mit Zusatzleistungen und Änderungsanordnungen und deren Zulässigkeit
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebenden?

Vertragsmanagement / Projektmanagement
- Prüfung von Vorplanungen, Nebenplanungen
- Reduzierung des Vorleistungsrisikos
- Dokumentation, Erläuterung und Geltendmachung von Nachtragssachverhalten
- Notwendigkeit von Vertragsanpassungen und deren Durchsetzung
- Umgang mit potentiellen Vertragsreduzierungen, Teilkündigungen
- Strategien zur Durchsetzung der Honorare für Nachträge

Referentinnen und Referenten

Michael Lenke, Rechtsanwalt, Mediator, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Gebühr

Mitglieder
40,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
40,00 Euro
Gäste
80,00 Euro