09. Februar 2022

Update: KfW-Förderung – Geplante Maßnahmen der Bundesregierung

Alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 bei der KfW eingegangen sind, werden noch bearbeitet. Die KfW-Programme der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) bleiben für 2022 weitgehend bestehen. Für 2023 plant die Bundesregierung eine Neuausrichtung der Gebäudeförderung.

Alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 bei der KfW eingegangen sind, werden noch bearbeitet. Die KfW-Programme der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) bleiben für 2022 weitgehend bestehen. Für 2023 plant die Bundesregierung eine Neuausrichtung der Gebäudeförderung.

Hintergrund: Am 24. Januar 2022 hatte die Bundesregierung einen plötzlichen Stopp der KfW-Förderprogramme verhängt. Ursache hierfür war, dass die im November 2021 angekündigte Einstellung der EH55-Neubauförderung zu einer sehr stark gestiegenen Nachfrage dieser Förderung geführt hat. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten führte dazu, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die KfW-Gebäudeförderung zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Milliarden Euro ausgeschöpft sind.

Bis zum 24. Januar eingegangene KfW-Förderanträge werden nun doch wieder bearbeitet: Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Finanzen (BMF) sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben sich darauf verständigt, dass alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 bei der KfW eingegangen sind, noch bearbeitet werden. Dies umschließt Anträge für energetische Einzelmaßnahmen, energetische Komplettsanierungen und Neubauten auf Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Niveau (BEG EM, BEG WG, BEG NWG). Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und bei positivem Ergebnis genehmigt.

Sanierungsförderung wird bald und unverändert wieder aufgenommen: Auch die Sanierungsförderung soll zeitnah mit unveränderten Sanierungstatbeständen wieder aufgenommen werden. Im Laufe des Jahres 2022 soll jedoch eine Überarbeitung erfolgen, da für 2023 eine Neuausrichtung der gesamten Gebäudeförderung geplant ist.

EH40-Neubauförderung befristet bis Ende 2022 und mit geänderten Bedingungen: Daneben wird ein bis zum 31. Dezember 2022 befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen aufgelegt. Die Fördersätze werden abgesenkt und ein Kostendeckel von voraussichtlich 1 Milliarde Euro für diesen Fördertatbestand eingeführt. Das heißt, wenn die Milliarde vergeben ist, gibt es bis auf Weiteres keine KfW-Förderung für Neubauten dieses Standards mehr. Details zu Antragsberechtigung und Vergabeverfahren werden im Einzelnen noch festgelegt.

Für 2023 ist eine Neuausrichtung der Förderung geplant: Ab 2023 soll die Neubauförderung wie im Koalitionsvertrag vereinbart überarbeitet und eng am konkreten CO2-Ausstoß ausgerichtet werden. Ziel ist laut Bundesregierung eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude. Es wird ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ als Nachfolge der EH55- und EH40-Förderung aufgelegt. Für die Sanierungsförderung soll die BEG schon im Laufe des Jahres 2022 überarbeitet werden.

Neues Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau: Für den sozialen Wohnungsbau soll gemeinsam mit den Ländern unter der Federführung des BMWSB ein Programm außerhalb der KfW-Förderung aufgelegt werden.

Weitere Informationen unter www.bak.de