26. Januar 2022

Bundesarchitektenkammer kritisiert kurzfristig verhängten Stopp der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschlossen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschlossen.

Für viele Architekturbüros bedeutet diese „Vollbremsung“ bei der Gebäudeförderung immense finanzielle Verluste, denn sie waren in den letzten Wochen mit Projektplanungen und Förderanträgen beschäftigt, um die für Ende Januar 2022 auslaufende Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) fristgerecht fertigzustellen und einzureichen. Der am 24. Januar 2022 ausgesprochene Förder-Stopp kam im Fall des EH55 eine Woche früher als angekündigt.

Bereits im November 2021 hatte die Bundesarchitektenkammer das Timing für den zu Ende Januar 2022 angekündigten Stopp der Neubauförderung für das EH55 kritisiert und gefordert, diesen bis zur geplanten Änderung des GEG zu verschieben. 

Die BAK fordert die drei zuständigen Ministerien (Wirtschaft, Bau und Finanzen) auf, unverzüglich zusätzliche BEG-Haushaltsmittel bereitzustellen und schnell einen verlässlichen Förderfahrplan auf den Weg bringen, um die Schaffung der im Koalitionsvertrag angekündigten 400.000 Wohnungen und die dringend notwendigen energetischen Sanierungen nicht zu gefährden.

Zur Pressemitteilung der BAK vom 24. Januar 2022