15. November 2017

Interessenbekundungsverfahren für Innenarchitekt_innen

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) lobt ein Interessenbekundungsverfahren zur Gestaltung der öffentlichen Bereiche in ihrer Geschäftsstelle aus und lädt alle Innenarchitekten und Innenarchitektinnen bundesweit ein, sich zu bewerben.

Bewerbungsschluss ist Dienstag, 28. November 2017, 14 Uhr.

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) lobt ein Interessenbekundungsverfahren zur Gestaltung der öffentlichen Bereiche in ihrer Geschäftsstelle, dem Haus der Architekten, aus. Sie lädt alle Innenarchitekten und Innenarchitektinnen bundesweit ein, sich zu bewerben. Aus dem Bewerberkreis werden drei Teilnehmer im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung mit der Planungsstudie beauftragt. Nähere Informationen zur Aufgabenstellung und Formalien der Bewerbung entnehmen Sie bitte den Dokumenten. 

Bewerbungsschluss ist Dienstag, 28. November 2017, 14 Uhr.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der AKH unter peters/ at /akh.de.

Dokumente: