Der Bundestag hat am 9. März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts verabschiedet. Das Gesetz enthält grundlegende Änderungen des Werkvertragsrechts und erstmalig im Bürgerlichen Gesetzbuch eigenständige Vorschriften zum Architekten- und Ingenieurvertrag, Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag und Bauträgervertrag. Die Gerichte werden verpflichtet, Spezialkammern einzurichten. Es wird erstmals eine gerichtliche Möglichkeit geschaffen, Streitigkeiten über Nachträge in einem Eilverfahren beizulegen. Die über 40 neuen Regelungen des Bauvertragsrechts gelten für Verträge, die ab dem 1.1.2018 geschlossen werden.
Die Kenntnisse des neuen Vertragsrechts sind für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure von elementarer Bedeutung. Über die umfassenden Neuregelungen zum Vertragsrecht und Spezialregelungen für Architekten- und Ingenieurverträge werden die Teilnehmenden im Seminar „Das neue Bauvertragsrecht“ informiert.
Der Referent Prof. Dr. Rolf Kniffka war an der Entstehung des Gesetzes, das im Wesentlichen über den Deutschen Baugerichtstag entwickelt worden ist, beteiligt. Er stellt die neuen Regelungen und ihre Hintergründe sowie ihre praktischen Auswirkungen sachkundig vor und erläutert diese für die Teilnehmenden.
Das neue Bauvertragsrecht
Donnerstag, 12. Oktober 2017, 16 bis 20 Uhr
Ort: Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Referent: Prof. Dr. Rolf Kniffka, Vorsitzender Richter am BGH a.D.
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