Das neue Bauvertragsrecht

Termin

Donnerstag, 12. Oktober 2017, 16.00 bis 20.00 Uhr

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architektinnen und Architekten sowie an Planerinnen und Planer.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Lernziel

Die Teilnehmenden werden über umfassende Neuregelungen zum Vertragsrecht und Spezialregelungen für Architekten- und Ingenieurverträge informiert.

Inhalt

Der Bundestag hat am 9. März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts verabschiedet. Das Gesetz enthält grundlegende Änderungen des Werkvertragsrechts und erstmalig im Bürgerlichen Gesetzbuch eigenständige Vorschriften zum Architekten- und Ingenieurvertrag, Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag und Bauträgervertrag. Die Gerichte werden verpflichtet, Spezialkammern einzurichten. Es wird erstmals eine gerichtliche Möglichkeit geschaffen, Streitigkeiten über Nachträge in einem Eilverfahren beizulegen. Die über 40 neuen Regelungen des Bauvertragsrechts gelten für Verträge, die ab dem 1.1.2018 geschlossen werden.

Die Kenntnisse des neuen Vertragsrechts sind für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure von elementarer Bedeutung. Es werden neue gesetzliche Vertragspflichten geschaffen. Darüber hinaus wird ein bisher unbekanntes Sonderkündigungsrecht der Bauherrin oder des Bauherrn und der Architektin oder des Architekten installiert. Die Teilabnahme nach der Bauüberwachung wird ebenso geregelt wie die vorrangige Haftung des Bauunternehmens vor der Bauüberwachung.

Architektinnen und Architekten müssen sich zudem mit den neuen Regelungen zum Vertragsrecht des Bauunternehmens vertraut machen. Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für den Architektenvertrag. Die geänderten Vorschriften zu Abschlagszahlungen und fiktiver Abnahme, zur Leistungsstandfeststellung nach Kündigung, zum Nachtragsrecht und zur Zustandsfeststellung nach verweigerter Abnahme werden darüber hinaus das Aufgabenfeld von Architektinnen und Architekten für die Bauherrenschaft nachhaltig verändern.

Der Referent war an der Entstehung des Gesetzes, das im Wesentlichen über den Deutschen Baugerichtstag entwickelt worden ist, beteiligt. Er stellt die neuen Regelungen und ihre Hintergründe sowie ihre praktischen Auswirkungen sachkundig vor und erläutert diese für die Teilnehmenden.

Inhalte:
Neuregelungen zum Vertragsrecht
- Abschlagszahlung
- Abnahme
- Kündigung aus wichtigem Grund
- Anordnungsrecht des Auftraggebenden und Vergütung für Nachträge
- Bauhandwerkersicherung
- Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung

Spezialregelungen für den Architekten- und Ingenieurvertrag
- typische Vertragspflichten
- Sonderkündigungsrecht
- Teilabnahme
- subsidiäre Haftung

Referentinnen und Referenten

Prof. Dr. Rolf Kniffka, Vorsitzender Richter am BGH a.D.

Gebühr

Mitglieder
90,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
90,00 Euro
Gäste
180,00 Euro