01. August 2019

Aktualisierte FAQs zum Entscheid des EuGH zur HOAI

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Juli 2019 entschieden: Die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen EU-Recht. Hier finden Sie das Urteil, eine rechtliche Auswertung der Entscheidung sowie ein aktualisiertes FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu den Auswirkungen der EuGH-Entscheidung auf Ihre Vertragsgestaltung.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden: Die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen EU-Recht. Aber bestätigt hat sich auch: Der EuGH hat weder die HOAI als solche noch die Höhe der Honorarsätze beanstandet, sondern nur das gesetzliche Verbot, diese zu unter- bzw. zu überschreiten.

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Mit der Entscheidung umgehen, konstruktiv und zukunftsgerichtet

Die wichtigsten Fragen und Antworten insbesondere zu den Auswirkungen der EuGH-Entscheidung auf Ihre Vertragsgestaltung hat die Architektenkammer gemeinsam mit der BAK in einem FAQ zusammengestellt. Orientierungshilfen zum Abschluss von Verträgen, in denen ausdrücklich auf die HOAI 2013 Bezug genommen wird, werden für Sie bereitgestellt. Das Angebot der Architektenkammer Berlin an Fortbildungen und Veranstaltungen zu Vertragsverhandlungen und Preiskalkulation werden kurzfristig ausgebaut. Am 13. August findet ein Webinar statt. Eine erste Informationsveranstaltung zum Thema ist für den 23. Oktober geplant. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Aus- und Fortbildung.

Weitere aktuelle Informationen und Hintergründe zum Thema HOAI finden Sie auch bei der Internetseite der Bundesarchitektenkammer.

Zu Ausgangslage und den Verlauf des Vertragsverletzungsverfahrens siehe Meldung vom 21. Juni 2019.