Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten- AUSGEBUCHT

Termin

Freitag, 6. Mai 2022, 9.00 bis 16.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 8

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Angesprochen sind Teilnehmende der Fachrichtung Architektur und Bauingenieurwesen sowie Verantwortliche im Bereich Generalplanung, Projektsteuerung, Projektleitung und Bauleitung mit privaten und öffentlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)

Öffentliches Baurecht

Lernziel

Die Teilnehmenden kennen im Anschluss an die Veranstaltung Art und Umfang von Koordinierungspflichten in den einzelnen Projektphasen und ihre Auswirkung auf die Haftung und Vergütung der Beteiligten. Sie wissen, wie die einzelnen Verantwortlichkeiten gegeneinander abzugrenzen sind und haben Einblicke in die Notwendigkeit von vertraglichen Regelungen erhalten.

Inhalt

Eine vorausschauende und fachlich einwandfreie Koordination ist der Dreh- und Angelpunkt eines jeden Bauprojekts. Fast immer liegen die Probleme eines nicht reibungslos verlaufenden Bauvorhabens in fehlender Schnittstellendefinition, mangelhafter Abstimmung oder nicht rechtzeitiger Vorlage erforderlicher Informationen. Oftmals ist nicht einmal klar, wer der an der Planung Beteiligten für bestimmte Planungsdetails zuständig ist, ob Informationen abzufragen oder unaufgefordert beizubringen sind. Unklarheit herrscht ebenfalls mitunter darüber, wer bei wessen Leistung mitwirken muss oder diese zu prüfen hat. Auch die Bauherrinnen oder Bauherren sind sich vielfach ihrer zentralen Koordinationspflicht insbesondere in der Leistungsphase 0 nicht bewusst. Dabei legen alle aktualisierten Regelwerke, auch das seit dem 01.01.2018 geltende Bauvertragsrecht, erhebliches Gewicht auf die frühe Abklärung des Leistungssolls.

Inhalte:
Die Koordinierungspflichten der Bauherrin/des Bauherrn:
- Definitionen des Projektes: Die Leistungsphase 0
- die zentrale Koordinationspflicht des § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B
- Regelung des Zusammenwirkens aller am Bau Beteiligten
- Haftung für Erfüllungsgehilfen (Architekt_innen, Ingenieur_innen, Projektsteuer_innen, Projektcontroller_innen und Vorunternehmer_innen)?
- die Grenzen der Koordinationspflicht der Auftraggebenden
- Klauselwerke zur Regelung der Koordinierungspflicht
- Nutzerkoordination

Die Koordinierungspflichten der Objektplanerin/des Objektplaners:
- die Koordinierungspflichten in den Planungsphasen
- Koordinierungspflichten in der Vergabephase
- Koordinierungspflichten in der Leistungsphase 8
- Prüfung der Werk- und Montageplanung
- Planungsschnittstelle zu TA-Ingenieur_innen
- insbesondere: Terminplanung

Die Koordinierungspflichten der Tragwerkplanerin/des Tragwerkplaners:
- Mitwirkung bei der Terminplanung
- Schnittstelle zur Tätigkeit der Prüfingenieurin/des Prüfingenieurs

Die Koordinierungspflichten der TGA-Planerin/des TGA-Planers:
- Mitwirkung bei der Terminplanung (Leistungsphasen 2, 3, 5)
- Mitwirkung bei der Koordination der am Projekt Beteiligten (Leistungsphase 8)
- Schnittstelle zur Tätigkeit der Objektplanerin/des Objektplaners und der Anlagenherstellerin/des Anlagenherstellers

Die Koordinierungspflichten der Projektsteuerin/des Projektsteuerers:
- Darstellung der Koordinierungspflichten nach dem 5-Phasen-Leistungsbild AHO (DVP)
- Abgrenzung der Koordinierungspflichten von Organisations-, Informations-, Dokumentationspflichten
- Abgrenzung der Koordinierungspflichten von Projektsteuerin/Projektsteuerer, Auftraggebenden und Fachleuten der Planung
- die Haftung der Projektsteuerin/des Projektsteuerers wegen Koordinierungspflichtverletzung

Die Koordinierungspflichten der Unternehmerin/des Unternehmers:
- die Leitungs- und Koordinierungsverantwortung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/B
- die Koordination der Nachunternehmer_innen durch die Generalunternehmer_innen
- Abgrenzung der Koordinierungspflicht der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers von der Verantwortung der Auftraggebenden und ihrer Erfüllungsgehilfen

Referentinnen und Referenten

Dr. Barbara Gay, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Düsseldorf

Gebühr

Mitglieder
125,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
125,00 Euro
Gäste
250,00 Euro