Von der EnEV und EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Termin

Montag, 11. November 2019, 9.00 bis 16.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 8

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich vor allem an Architektinnen und Architekten, die sich einen Überblick über die künftigen Änderungen zum Energiesparrecht (Änderungen gegenüber EnEV und EEWärmeG) verschaffen wollen. Gleichwohl ist der Seminarinhalt auch für Energieberaterinnen und Energieberater interessant, die sich auf den aktuellen Stand bringen lassen wollen.

Lernziel

Am Ende des Seminars kennen die Teilnehmenden die wesentlichen Neuerungen zum künftigen Energiesparrecht. Sie wissen, welche Leistungen koordiniert werden müssen und in Planung und Ausführung beachtet werden sollten.

Inhalt

Die Bunderegierung hat sich entschieden, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem modernen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammenzuführen. Ferner ist beabsichtigt, mit dem GEG das Ordnungsrecht zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Die Anforderungen des EU-Rechts sollen zum 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude umgesetzt werden.

Im Januar 2017 und November 2018 waren bereits erste Entwürfe vorgestellt worden. Der Entwuft von 2018 enthält im Gegensatz zu dem von 2017 nicht nur keine Verschärfungen der Anforderungen, sondern bei genauem Hinsehen sogar Entschärfungen.

Für den Wohnungsbau gibt es künftig nach wie vor drei alternative Nachweisverfahren und auch für den Nichtwohnungsbau wie bisher zwei Verfahren. Das Seminar bezieht sich auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und behandelt wesentliche Neuerungen.

Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt:
- Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude
- Anforderungsgrößen und Nachweismöglichkeiten Grundzüge der neuen DIN V 18599
- Aufnahme von CO2-Emissionskennwerten
- Wärmedämm-, Wärmebrücken-, Dichtheits- und Lüftungskonzepte
welche Konsequenzen ergeben sich für die Architektur?
- Änderung bestehender Gebäude als Anlass für energetische Nachweise?
- Gebäudeerweiterungen und Nutzungsänderungen
- Befreiungen und Ausnahmen
- „Quartierlösungen“ und Innovationsklausel

Im Seminar wird der jeweils aktuelle Stand des GEG behandelt; zurzeit ist es die Fassung vom 28. Mai 2019.

Gebühr

Mitglieder
105,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
105,00 Euro
Gäste
210,00 Euro

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