Termin
Dienstag, 25. Februar 2020, 16.00 bis 20.15 Uhr
Unterrichtseinheiten: 5
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Kolleginnen und Kollegen der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur. Für Bauherren und Auftraggebervertreter oder Generalplaner ist dieses Seminar ebenfalls von Interesse, da die lückenlose Übertragung der erforderlichen Planungsleistungen in ihrem Verantwortungsbereich liegt.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Privates Baurecht).
Lernziel
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen die Grundlagen der Leistungsabgrenzung und sind in der Lage, Schnittstellen zwischen der Gebäude- und Innenraumplanung sowie der Freianlagenplanung zu bestimmen und verfügen über grundlegende Kenntnisse der Besonderheiten bei der Honorierung.
Inhalt
Werden bei einem Projekt gleichzeitig Leistungen der Gebäude-, Innenraum- und Freianlagenplanung beauftragt, stellt sich die Frage, wie die Leistungen der verschiedenen (Objekt-) Planerinnen und -Planer bestimmt und voneinander abgegrenzt werden können. Bleiben diese Schnittstellen ungeklärt können daraus im Projektverlauf zum Teil erhebliche Unklarheiten entstehen. Dies kann zu doppelten Planungen oder aber „Nichtplanungen“ führen, da sich kein Projektbeteiligter für eine notwendige Planungslösung zuständig fühlt. Das Seminar stellt Konzepte zur Leistungsabgrenzung und Schnittstellendefinition vor.
Angesprochen werden auch die Besonderheiten der Honorierung von Leistungen der Innenraumplanung bei gleichzeitiger Übertragung der Gebäudeplanung oder der Freianlagenplanung.
Dieses Seminar führt in die Grundlagen der Leistungsabgrenzung und ausgewählte Probleme der Honorarfindung ein.
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Frank Dahl, freischaffender Architekt und ö.b.u.v. Honorarsachverständiger, Berlin