Termin
Donnerstag, 30. Januar 2020, 16.30 bis 18.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 2
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Mitglieder aller Fachrichtungen in privaten Planungsbüros, in der Verwaltung und an Universitäten, ist aber auch interessant für Politikerinnen und Politiker, Vertreterinnen und Vertreter von Initiativen mit dem Fokus auf Stadtentwicklung und Juristinnen und Juristen mit Schwerpunkt Vergaberecht.
Lernziel
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen Möglichkeiten und Grenzen zur inhaltlichen und methodischen Ausgestaltung von Mitwirkungsprozessen und deren Verschränkung mit Planungswettbewerben und Vergabeverfahren (ober-/unterschwellig).
Inhalt
Das Seminar befasst sich mit der Fragestellung, wie dem vielfach vorgetragenen Wunsch der Öffentlichkeit, in Planungsprozesse intensiver eingebunden zu sein, entsprochen werden kann und soll. Erörtert werden einerseits grundsätzliche Herausforderungen, die aus bau- und planungskultureller Sicht bestehen. Andererseits werden anhand von Fallbeispielen und Erfahrungsberichten Möglichkeiten und Grenzen einer Vereinbarkeit von öffentlicher Mitwirkung und geregelten Verfahren, z.B. Richtlinien für Planungswettbewerbe oder anderen Vergabearten (u.a. wettbewerblicher Dialog), in denen die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorgesehen ist. Als Praxisbeispiele werden Verfahren im Bereich des Städtebaus (u.a. Masterplan für den neuen Stadtteil Oberbillwerder, Hamburg) und der Architektur (u.a. Bildungshaus Wolfsburg).