Risiken im Bauantragsverfahren bei kleinen Vorhaben im dichten urbanen Kontext

Termin

Montag, 24. Februar 2020, 16.00 bis 20.15 Uhr

Unterrichtseinheiten: 5

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architektinnen und Architekten sowie an Absolventinnen und Absolventen.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)

Öffentliches Baurecht

Lernziel

Frühzeitiges Erkennen von Planungsrisiken und Berücksichtigung derselben bei der Vertragsgestaltung mit Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Aufzeigen von Lösungswegen.

Inhalt

Ist ein geplantes Projekt groß genug, lohnt sich die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Dieser bietet den Auftraggebern und ihren Planern die nötige Rechtsicherheit um frühzeitig die Gewissheit zu haben, dass geplante Vorhaben auch umzusetzen zu können.
Anders stellt es sich bei kleinteiligeren Vorhaben insbesondere im Bereich der Innenentwicklung dar. Hier ist in der Regel ein Bebauungsplanverfahren nicht umsetzbar, so dass andere genehmigungs-rechtliche Grundlagen gelten: Im ehemaligen Westteil der Stadt gilt i.d.R der Baunutzungsplan aus den 1960er Jahren und im ehemaligen Ostteil der §34 BauGB.
Beide Grundlagen sind auslegbar und somit ist der Ausgang des Verfahrens für Planende nicht immer vorhersehbar.
Aspekte wie der Brandschutz, die nachbarschaftliche Zustimmung, das Abstandsflächenrecht und der Milieuschutz im Vorfeld stellen weitere schwer einzuschätzende Risiken dar, die ein Bauvorhaben zum Scheitern bringen können.
Das Ganze findet vor dem Hintergrund statt, dass eine Baugenehmigung den Planenden keine Sicherheit bietet eine wasserdichte Planung erstellt zu haben, da Bauämter nur sehr eingeschränkt prüfen und sich auf den kundigen Architekten verlassen bei dem selbstverständlich das Haftungsrisiko verbleibt. Noch ungewisser kann es im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahren werden, wenn die oder der Planende vollständig für die Rechtskonformität seiner Planung einsteht.
Wichtig ist es, hier ein umfassendes Problembewusstsein zu entwickeln, um die Risiken im Bauantragsverfahren sinnvoll in die Vertragsgestaltung mit Auftraggebern einfließen zu lassen.

Dieses Seminar soll insbesondere junge Kolleginnen und Kollegen frühzeitig einen Überblick über die möglichen Risiken im Rahmen des Bauantragsverfahrens bieten und Lösungswege aufzeigen.

Referenten:
Dr. Mathias Hellriegel, Rechtsanwalt und Fachanwalt im Verwaltungsrecht, Malmendier Hellriegel, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Rechtliche Fallstricke und praktische Probleme im Genehmigungsverfahren sowie deren Umsetzung

Dipl.-Ing. Roland Kuhn, freischaffender Architekt, Berlin
Erfahrungsbericht zur nachbarschaftlichen Zustimmung (noch in der Schwebe befindliches Projekte in Lichtenberg)

Dipl.-Ing. Sarah Perackis Architektin, Berlin
Erfahrungsbericht zu auftretenden Risiken in der Genehmigungsfreistellung und im Umgang mit dem Baunutzungsplan. Diskussionsbeitrag zur Einführung eines Prüfingenieurs für technische Bauvorlagen

ggf. weitere

Moderation: Sebastian von Oppen

Gebühr

Mitglieder
70,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
70,00 Euro
Gäste
140,00 Euro