Infoseminar: Die HOAI nach der Entscheidung des EuGH vom 4. Juli 2019
DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Termin

Mittwoch, 23. Oktober 2019, 17.30 bis 19.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 2

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Dieses Angebot richtet sich an alle Mitglieder der Architektenkammer Berlin.

Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Privates Baurecht).

Lernziel

Der Dozent infomiert zum aktuellen Stand der Rechtslage und gibt Hilfestellungen zum sicheren Umgang mit der HOAI.

Inhalt

Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren sein Urteil verkündet. Danach sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit dem EU-Recht nicht vereinbar, da sie in unzulässiger Weise den freien Preiswettbewerb einschränken würden.

Hierzu stellen sich zahlreiche Fragen.
Was bedeutet dies für bereits abgeschlossene Architektenverträge?
Worauf muss der Architekt beim Abschluss neuer Architektenverträge besonders achten?
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf anhängige und künftige Honorarstreitigkeiten?

Diese und weitere Fragen werden in dem Referat ausführlich behandelt.

Referentinnen und Referenten

Peter Klum, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Kammergericht a.D., Berlin

Gebühr

Mitglieder
40,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
40,00 Euro
Gäste
80,00 Euro

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