Termin
Mittwoch, 23. Oktober 2019, 17.30 bis 19.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 2
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Dieses Angebot richtet sich an alle Mitglieder der Architektenkammer Berlin.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Privates Baurecht).
Lernziel
Der Dozent infomiert zum aktuellen Stand der Rechtslage und gibt Hilfestellungen zum sicheren Umgang mit der HOAI.
Inhalt
Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren sein Urteil verkündet. Danach sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit dem EU-Recht nicht vereinbar, da sie in unzulässiger Weise den freien Preiswettbewerb einschränken würden.
Hierzu stellen sich zahlreiche Fragen.
Was bedeutet dies für bereits abgeschlossene Architektenverträge?
Worauf muss der Architekt beim Abschluss neuer Architektenverträge besonders achten?
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf anhängige und künftige Honorarstreitigkeiten?
Diese und weitere Fragen werden in dem Referat ausführlich behandelt.
Referentinnen und Referenten
Peter Klum, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Kammergericht a.D., Berlin