Termin
Montag, 25. Februar 2019, 16.00 bis 20.15 Uhr (5 UE)
Unterrichtseinheiten: 5
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet vor allem an Bauvorlageberechtigte und Aufstellerinnen und Aufsteller von Brandschutznachweisen, ist aber auch interessant für Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure die Bereich Entwurfs- und Ausführungsplanung tätig sind oder Bauleitungsaufgaben wahrnehmen sowie für Studierende der Fachrichtung Architektur, Seminar ist für Absolvent_Innen geeignet; Themengebiet: Baurecht
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.
Lernziel
Die Teilnehmenden lernen die Neuregelungen der BauO Bln vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils gegen Deutschland zum Bauproduktenrecht näher kennen, lernen den Umgang mit den neuen Technischen Baubestimmungen der Verwaltungsvorschrift, Technische Baubestimmungen – VV TB Bln insbesondere zum Brandschutz und Holzbau und können im Anschluss an das Seminar die VV TB Bln in der Planungs- und Baupraxis zielgerichtet anwenden.
Inhalt
Neuregelungen der BauO Bln insbesondere zum Bauproduktenrecht, Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – VV TB Bln, Umgang mit neuen Technischen Baubestimmungen mit Schwerpunkt Brandschutz, Regelungen zum Holzbau
Inhalte:
- Regelungen zu Bauprodukten und Bauarten der BauO Bln
- Verwendung europäisch harmonisierter Bauprodukte
- Neue Technische Baubestimmungen – VV TB Bln
- Umgang mit der VV TB Bln insbesondere im Brandschutz und im Holzbau
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Klaus Wathling, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Leiter der Gruppe Bautechnik, Brandschutz, Marktüberwachung in der Obersten Bauaufsicht