Termin
Donnerstag, 8. November 2018, 16.30 bis 19.00 Uhr (3 UE)
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Planer_innen in privaten Planungsbüros, in der Verwaltung und an Universitäten, ist aber auch interessant für Politiker_innen, Vertreter_innen von Initiativen mit dem Fokus auf Stadtentwicklung, Jurist_innen Schwerpunkt Vergaberecht
Lernziel
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen Möglichkeiten und Grenzen zur inhaltlichen und methodischen Ausgestaltung von Mitwirkungsprozessen und deren Verschränkung mit Planungswettbewerben und Vergabeverfahren (ober-/unterschwellig) aus unterschiedlicher Perspektive bestehen (können).
Inhalt
Das Seminar befasst sich mit der Fragestellung, wie dem vielfach vorgetragenen Wunsch der Öffentlichkeit in Planungsprozesse intensiver eingebunden zu sein, entsprochen werden kann und soll. Erörtert werden einerseits grundsätzliche Herausforderungen, die aus bau- und planungskultureller Sicht bestehen. Andererseits werden anhand von Fallbeispielen und Erfahrungsberichten Möglichkeiten und Grenzen einer Vereinbarkeit von öffentlicher Mitwirkung und geregelter Verfahren, z. B. Richtlinien für Planungswettbewerbe oder anderen Vergabearten (u.a. Wettbewerblicher Dialog), in denen die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorgesehen ist.
Als Praxisbeispiele werden Verfahren im Bereich des Städtebaus (u.a. Masterplan für den neuen Stadtteil Oberbillwerder Hamburg) und der Architektur (u.a. Bildungshaus Wolfsburg).
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Daniel Luchterhandt, Stadtplaner BDA und Dr.-Ing. Susanne Hofmann, freischaffende Architektin, BDA