Termin
Freitag, 20. Oktober 2017, 9.30 bis 17.30 Uhr
Unterrichtseinheiten: 8
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Fachplanerinnen und Fachplaner Schallschutz sowie technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Hand.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.
Lernziel
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden Antworten auf die Frage, welcher Schallschutz geschuldet ist. Das Seminar befähigt sie haftungs- und vertragsrechtlich relevante Fragestellungen in und aus der alltäglichen Beratungs- und Planungspraxis zu erkennen und zukünftig rechtssicher zu handhaben.
Inhalt
Die seit Juni 2016 im Weißdruck vorliegende Neufassung der DIN 4109 stellt die am Bau Beteiligten nicht nur in technischer Hinsicht vor neue Herausforderungen. Sie wirft auch in haftungs- und vertragsrechtlicher Hinsicht zahlreiche Fragen auf: Wie verhalten sich Bauordnungsrecht, Inhalte technischer Normen und zivilrechtlich geschuldete Standards zueinander? Welche Schallschutzwerte entsprechen den anerkannten Regeln der Technik? Und schließlich: In welchem Umfang müssen Planerinnen und Planer über unterschiedliche Schallschutzniveaus aufklären und beraten?
Die vielfältige und oftmals den Baubeteiligten gar widersprüchlich erscheinende Rechtsprechung zum Schallschutz offenbart die fachtechnische Komplexität des Themas ebenso wie dessen haftungsrechtliche Bedeutung im Bau(träger)vertragsrecht, Mietrecht und auch Wohnungseigentumsrecht. Vor dem Hintergrund dieser umfangreichen Rechtsprechung bündelt das Seminar Fragen und Antworten, auf die es in der alltäglichen (Vertrags-)Praxis ankommt.