Bauleitung in der Praxis – leiten statt leiden

Termin

Donnerstag und Freitag, 30. November/1. Dezember und 14./15. Dezember 2023 , jeweils 9.00 bis 16.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 32

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Die 4-teilige Seminarreihe richtet sich an Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen und der Wohnungswirtschaft sowie Planende der Leistungsphasen 1 bis 7.

Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Koordination und Überwachung).

Lernziel

Am Ende der Reihe haben sich die Teilnehmenden in die Leistungsphase 8 eingearbeitet.

Inhalt

Grundlegende Vertragspflichten des Objektüberwachers/der Objektüberwacherin (Teil I):
- Begriffsbestimmung Bauleitung vs. Objektüberwachung
- Was sind die Grundleistungen der Objektüberwachung?
- Was sind die Besonderen Leistungen der Objektüberwachung?
- Wie gelingt der faire Objektüberwachungsvertrag?
- Was genau erwarten Bauherr_innen von Objektüberwacher_innen?
- Was braucht man, damit die Objektüberwachung funktioniert?
- Welche Vollmachten haben Objektüberwacher_innen?
- „Verantwortliche Bauleiter_innen i.S.d. LBO“ – eine lohnende Aufgabe?
- In welcher Beziehung stehen Objektüberwacher_innen zu Fachleuten der Planung und Projektsteuerung?
- Die Bauzeit verlängert sich, wer zahlt den Mehraufwand für die Objektüberwachung?
- Wie kann die Objektüberwachung den Mehraufwand fair nachweisen?

Die Bauvorbereitung
- Beratungs- und Hinweispflichten der Objektüberwachung
- ständige Beratung der Auftraggebenden
- Welche Angaben muss die Objektüberwachung vor Baubeginn einholen bzw. abgeben?

Der Bauablauf
- Was sind die konkreten Aufgaben der Objektüberwachung vor Ort auf der Baustelle?
- Koordination der am Bau Beteiligten
- Vertragstermine durchsetzen und steuern
- Bautagebuch und andere Dokumentationspflichten
- Baurundgänge, Zustandsfeststellungen, Baubesprechungen, Jour fixe
- Qualitätssicherung auf der Baustelle
- Mustererstellung und Bemusterung

Prüfung und Steuerung von Nachtragsangeboten (Teil II):
- Exkurs zur richtigen Bauvertragsart
- Welches ist der sicherste Bauvertrag?
- Welche Kriterien sind für Auftraggebende bei Vertragsvergabe besonders wichtig?
- Welche Vorteile bietet die Vergabe an ein Generalunternehmen für Auftraggebende?
- Wissenswertes zum Pauschalvertrag

Kosten verfolgen und feststellen
- Wie weit reicht das einseitige Leistungsänderungsrecht der Auftraggebenden?
- Was ist die Urkalkulation?
- Was ist ein marktüblicher Preis?
- Wer beschreibt die Änderung der Leistung?
- Einhaltung der DIN 276 während der Bauleitung
- fehlerhafte Nachtragsprüfung durch Architektinnen und Architekten: Haben Auftraggebende einen Schadensersatzanspruch?

Mangelmanagement, Abnahme und Abrechnung (Teil III):
- Wie wird die eigene Objektüberwachungsleistung richtig abgenommen?
- Immer weniger Architekt_innen überwachen ein immer größeres Bauvolumen. Wie funktioniert da ein vernünftiges Qualitätsmanagement? Gibt es Richtgrößen? Eine Mindestanzahl an Mitarbeitenden pro Euro Umsatz und Bauzeit?
- Mangelfrei nach Bauordnung, Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Prüfzeugnissen, Zulassungen, ETA und sonstigen Vorschriften. Wie geht das?
- Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?
- Wie viele Nachfristen sind zu setzen?
- Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?
- Was ist die Ersatzvornahme? Was ist die Selbstvornahme?
- Können Auftraggebende ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?
- Welche Arten der Abnahme gibt es?
- Die wichtigsten Unterschiede nach BGB und VOB
- Was bedeutet „förmliche Abnahme“?
- Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?
- Fertigstellungsmeldungen durch Unternehmer_innen

Abrechnung und Kostenfeststellung
- In welchem zeitlichen Rahmen können Unternehmer_innen Abschlagsrechnungen stellen?
- Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?
- Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?
- Was passiert, wenn die Rechnung mit Skonto belegt ist?
- Bis wann können Auftraggebende zu viel gezahlten Werklohn zurückfordern?
- Wie lange müsssen Auftraggebende auf die Schlussrechnung warten?
- Können Unternehmer_innen nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?
- Was ist eine Schlusszahlungsmitteilung?

Anwendung der VOB sowie der DIN 18202 (Teil IV):
Anwendung der VOB/B während der Bauleitung
- Grundlegendes zu den Teilen B und C der VOB
- geänderte und zusätzliche Leistungen
- Stundenlohnarbeiten
- Bedenken anmelden
- Schutz der eigenen Leistung
- Nachunternehmereinsatz
- Schlechtwetter durch Hitze, Kälte, Regen und Schnee
- Begehungen und Zustandsbesichtigungen
- Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen
- Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder fehlender Pläne
- Kündigung durch AG oder AN
- Vertragsstrafenregelung

Anwendung der DIN 18202 während der Bauleitung
- Wann gilt die DIN 18202?
- Vom richtigen Umgang der DIN 18202 innerhalb der Planung und Ausführung
- Ist die DIN für die Planung geeignet?
- Gibt es weitergehende Vorgaben?

Zum Nachweis der Fortbildung erhalten die Teilnehmenden bei regelmäßiger Teilnahme abschließend ein Lehrgangszertifikat.

Referentinnen und Referenten

Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Bauingenieur BDB, SMV Bauprojektsteuerung Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin

Gebühr

Mitglieder
600,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
600,00 Euro
Gäste
1.200,00 Euro