Termin
Montag, 26. September 2022, 16.00 bis 19.15 Uhr
Unterrichtseinheiten: 4
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vor allem an Fachleute der Planung für vorbeugenden Brandschutz, ist aber auch für Architektinnen und Architekten interessant. Angesprochen sind auch Verantwortliche von Wohnungsbauunternehmen und aus der Projektsteuerung.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Öffentliches Baurecht).
Lernziel
Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden den Anwendungsbereich des Anhang A Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) - Anforderungen an Sicherheitstreppenräume (SiTrR Bln) - und die Planung von Sicherheitstreppenräumen in Nicht-Wohngebäuden. Es gibt Hilfestellungen im Umgang mit notwendigen Abweichungen und erläutert das an Beispielen aus der Praxis.
Inhalt
Zur Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges bei der Schaffung von Aufenthaltsräumen ist häufig die Berücksichtigung von Rettungsgeräten der Feuerwehr aus verschiedenen Gründen nicht möglich.
Nach der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) ist ein zweiter Rettungsweg nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen Sicherheitstreppenraum möglich ist.
Anhang A VV TB Bln konkretisiert die sichere Planung von Sicherheitstreppenräumen in Wohngebäuden bis zur Hochhausgrenze. In diesem Seminar erläutert der Referent, wie sich diese entwickelt hat.
Keine Planung ohne Abweichungen: Das Seminar stellt regelmäßig erforderliche Abweichungen auf, beschreibt die notwendige Dokumentation im Brandschutznachweis und zeigt Grenzfälle und alternative Rettungswege auf. Zudem lernen die Teilnehmenden anhand von Praxisbeispielen Sicherheitstreppenräume in Nicht-Wohngebäuden bis zur Hochhausgrenze kennen.
Sie vertiefen so das vermittelte Wissen und erlangen Sicherheit für die Anwendung.
Inhalte:
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) – Anforderungen an Sicherheitstreppenräume (SiTrR Bln)
- „Sicherheitstreppenraum light“ bis zur Hochhausgrenze
- Sicherheitstreppenraum in Nicht-Wohngebäuden bis zur Hochhausgrenze
- Merkblätter der Berliner Feuerwehr
- Spannungsfeld Aufstellflächen und Holzbau, brennbare Dämmung, Fahrschächte, Fassadenbegrünung, Photovoltaik
- (mögliche) Abweichungen von den Anforderungen an Sicherheitstreppenräume (SiTrR Bln)
- Anwendungsgrenzen und Ausblick
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. (FH) Matias Ceschi, CDI Ingenieure Matias Ceschi, Prüfingenieur für Brandschutz, ö.b.u.v. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz der Baukammer Berlin, EIPOS-Dozent