Termin
Donnerstag, 19. August 2021, 16.00 bis 18.45 Uhr
Unterrichtseinheiten: 3
Ort
Online-Seminar
Zielgruppe
Das Seminar betrifft die Honorierung der Leistungen, die unter die HOAI fallen. Es richtet sich damit an alle Architektinnen und Architekten und Stadtplanerinnen und Stadtplaner.
Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Privates Baurecht).
Lernziel
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die wichtigsten Regelungen der HOAI 2021 und zeigt wichtige Handlungsmöglichkeiten für die Praxis auf.
Inhalt
Am 1.1.2021 ist die neue HOAI 2021 in Kraft getreten. Auch das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und andere Gesetze wurden geändert. Was ist für künftige Verträge und Abrechnungen zu beachten? Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen und zeigt auch, wie diese in der Praxis angekommen sind.
Zudem ergeben sich für die bis Ende 2020 geschlossenen Architektenverträge und deren Abrechnung weiterhin wichtige Fragen aus dem EuGH-Urteil vom 4.7.2019. Hiernach sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI (bis zur Fassung von 2013) europarechtswidrig. Was bedeutet dies für Vergabeverfahren, Architektenverträge, Honorarvereinbarungen, Abrechnungen und Honorarprozesse? Der BGH hat mit Beschluss vom 14.5.2020 nur eine Tendenz geäußert und die Sache dem EuGH vorgelegt. Damit bleibt die Rechtslage vorerst ungeklärt. Das Seminar zeigt wichtige Handlungsmöglichkeiten für die Praxis auf.
Referentinnen und Referenten
Dr. Ralf Averhaus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin