Online-Seminar: EuGH-Urteil zur HOAI - Welche Auswirkungen hat die aktuelle Rechtsprechung auf die Praxis?

Termin

Dienstag, 23. Juni 2020, 16.00 bis 19.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 4

Ort

Webinar

Zielgruppe

Das Seminar betrifft die Honorierung der Leistungen, die unter die HOAI fallen, und richtet sich damit an alle Architektinnen und Architekten.

Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Privates Baurecht).

Lernziel

Die Teilnehmenden lernen Strategien zur Lösung der praktischen Probleme kennen, die sich für laufende und künftige Verträge aus dem EuGH-Urteil vom 04.07.2019 für die Architektenhonorare ergeben.

Inhalt

Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig sind. Im Hinblick auf das Honorarrecht von Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren handelt es sich um eines der wichtigsten Urteile überhaupt. Denn es stellt sich seitdem die Frage, wie sich das Urteil in der Praxis auf Planungswettbewerbe, Vergabeverfahren, Architekten- und Ingenieurverträge, Honorarvereinbarungen, Abrechnungen und Honorarprozesse auswirkt. Die Oberlandesgerichte sind sich in dieser Frage nicht einig.

So haben nicht nur zwei Senate des Berliner Kammergerichts gegenläufige Ansichten. Eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof steht noch aus. Architektinnen und Architekten müssen sich rasch mit der neuen Rechtslage vertraut machen, um richtig zu reagieren. Das Seminar gibt einen Überblick und zeigt Handlungsmöglichkeiten für die Praxis auf.

Referentinnen und Referenten

Rechtsanwalt Dr. Ralf Averhaus und Rechtsanwalt Stefan Erdmann, beide Leinemann und Partner, Berlin

Gebühr

Mitglieder
70,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
70,00 Euro
Gäste
140,00 Euro