Webinar: Die HOAI nach der Entscheidung des EuGH vom 4. Juli 2019

Termin

Montag, 12. August 2019, 11.00 bis 12.30 Uhr

Unterrichtseinheiten: 2

Ort

Webinar

Zielgruppe

Dieses Angebot richtet sich an alle Mitglieder der Architektenkammer Berlin.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)

Privates Baurecht

Lernziel

Aktueller Stand der Rechtslage, sicherer Umgang mit der aktuellen Anwendung der HOAI

Inhalt

Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die in der HOAI verordneten Mindest- und Höchstsätze gegen europäisches Recht verstoßen. So weit, so eindeutig. Die Urteilsbegründung überrascht allerdings: Der EuGH hat nämlich bestätigt, dass die angegriffenen Regelungen keine Diskriminierung der Anbieter von Planungsleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten darstellen. Auch die mit der HOAI verfolgten Ziele, insbesondere der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes, werden seitens des Gerichts als zwingende Gründe des Allgemeinwohls anerkannt.

Allerdings – und das war für das Urteil ausschlaggebend: Das mit der HOAI verfolgte Ziel einer hohen Qualität von Planungsleistungen werde in Deutschland nicht in kohärenter und systematischer Weise umgesetzt, zumal Planungsleistungen auch von solchen Dienstleistern erbracht werden können, die ihre fachliche Eignung nicht nachgewiesen haben. Damit gebe es für die verpreisten Leistungen selbst keine Mindestgarantien, so dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI allein nicht geeignet seien, die hohe Qualität von Planungsleistungen zu sichern.

Jetzt gilt es zu analysieren, welche Schlussfolgerungen daraus im Hinblick auf den Anwendungsbereich der HOAI und mögliche Mindestgarantien einer hohen Qualität der verpreisten Leistungen zu ziehen sind. Welche unmittelbaren Konsequenzen hat das Urteil für laufende wie für künftige Verträge? Diese und weitere Fragen werden in dem kostenfreien Webinar dargestellt und wichtige Hinweise für die Praxis gegeben.


BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE HINWEISE ZUR TEILNAHME UND ORGANISATION:

Wenn Sie an diesem kostenfreien Webinar teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte direkt im Webinarsystem an unter
https://attendee.gotowebinar.com/register/8698595328653594881

Alle Anmeldungen werden automatisch bestätigt und Sie erhalten individuelle Zugangsdaten. Über den oben genannten Link haben Sie die Möglichkeit ihre Verbindung zum Webinar-Raum zu testen und eventuell auftretende Verbindungsprobleme im Vorfeld zu beheben.

Den Ton zum Webinar erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer wahlweise über den Rechner (VoIP) oder per Telefon. Die Einwahldaten erhalten Sie mit den Zugangsdaten zum Webinar; Sie benötigen kein Headset.

Ihre Fragen können Sie jederzeit per Chat während des Webinars stellen. Der Dozent, Herr Blomeyer wird diese aufgreifen.
Bei Fragen zum technischen Support wenden Sie sich bitte per E-Mail an
Meike v. Koschitzky: koschitzky@hvk-confernces.com

Referentinnen und Referenten

Fabian Blomeyer, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Recht und Verwaltung, Bayerische Architektenkammer, München

Gebühr

Der Besuch des Seminars ist kostenfrei.