Das neue Bauvertragsrecht – Auswirkungen auf die Gestaltung von Architektenverträgen
DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Termin

Mittwoch, 27. Juni 2018, 17.00 bis 19.30 Uhr (3 UE)

Unterrichtseinheiten: 3

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architektinnen und Architekten sowie Planerinnen und Planer. Seminar ist für Absolvent_innen geeignet, Themengebiet: privates Baurecht.

Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Lernziel

Im Anschluss an die Veranstaltung sind die Teilnehmenden über die neuen gesetzlichen Regelungen zum Bauvertragsrecht informiert. Sie wissen, welche konkreten Folgen dieses für ihre Praxis, insbesondere für die Gestaltung und Abwicklung ihrer Verträge hat.

Inhalt

Der Bundestag hat die Reform des Bauvertragsrechts beschlossen. Durch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ soll insbesondere der Verbraucherschutz verbessert werden. Erstmals hat auch der Architektenvertrag Eingang ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gefunden. In dieser Veranstaltung lernen die Teilnehmenden die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf ihren Arbeitsalltag kennen.

Die Referentinnen erläutern die neuen gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen anhand von praxisbezogenen Beispielen und liefern konkrete Formulierungsvorschläge für die Vertragsgestaltung.



Referentinnen und Referenten

Anke Maria Bogen und Anne Schönbrunn, beide Rechtsanwältinnen und Fachanwältinnen für Bau- und Architektenrecht

Gebühr

Mitglieder
40,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
40,00 Euro
Gäste
80,00 Euro

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