Urbane Gebiete - Möglichkeiten und Grenzen in der Planungspraxis

Termin

Freitag, 22. Juni 2018, 9.00 bis 17.00 Uhr (8 UE)

Unterrichtseinheiten: 8

Ort

Institut für Städtebau Berlin, Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Planungsämter und Bauaufsichten sowie an private Planungs- und Architekturbüros. Auch Angestellte der Regional- und Landesplanung sowie Studierende und sonstige Interessierte sind herzlich willkommen.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Lernziel

Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt einen anwendungsbezogenen Einblick in die einzelnen Neuerungen urbaner Gebiete (§ 6a BauNVO, § 17 Abs. 1 BauNVO, TA Lärm, 18. BImschV). Dabei verhelfen die Einzelvorträge einerseits zu einem angemessenen Umgang mit der neuen Baugebietskategorie und ermöglichen andererseits den Erfahrungsaustausch anhand erster Praxisbeispiele.

Inhalt

Eine Veranstaltung des Instituts für Städtebau Berlin in Kooperation mit der Architektenkammer Berlin.

Bei Buchung bis einschließlich 25.5.2018 erhalten Sie 15% Frühbucherrabatt. Die Anmeldung erfolgt über das Institut für Städtebau Berlin:
www.isw-isb.de, info@staedtebau-berlin.de, Telefon (030) 230 82 20

Mit der Planungsrechtsnovelle 2017 wurde das urbane Gebiet als § 6a in die Baunutzungsverordnung aufgenommen. Die neue Baugebietskategorie soll seither nicht nur das Planen und Bauen in innerstädtischen Gebieten vereinfachen, sondern auch die Umsetzung einer nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege ermöglichen.

In der Planungspraxis wirft das urbane Gebiet seit seiner Einführung einige Fragen auf: So soll im Rahmen der Fachtagung unter anderem diskutiert werden, ob es sich beim urbanen Gebiet lediglich um ein Instrument der Bestandsentwicklung handelt, oder ob es auch für die Neuplanung ganzer Quartiere geeignet ist. Des Weiteren wird der fachgerechte Umgang mit den vergleichsweise hohen Maßobergrenzen urbaner Gebiete – auch hinsichtlich bauordnungsrechtlicher Bestimmungen – Gegenstand sein. Obschon sich die Ausnutzungsziffern des neuen Baugebiets in Klein- und Mittelstädten regelmäßig als ausreichend erweisen, bedürfen sie vermutlich in einigen Fällen einer Überschreitung, um den Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls gerecht zu werden. Doch erfordert eine solche Überschreitung einer spezifischeren Begründung zum Bebauungsplan als bei den anderen Baugebieten der BauNVO?

Aufgrund der ebenfalls im Rahmen der Novellierung erfolgten Ergänzung der technischen Regelwerke zum Lärmschutz (TA Lärm und 18. BImSchV), ist ein weiterer zentraler Punkt der Veranstaltung der Umgang mit Lärm sowie die Rolle eines vorsorgenden Immissionsschutzes innerhalb des neuen Baugebiets. Ergänzt wird das Tagesseminar durch Beiträge zur Überplanung und Fortentwicklung von Gemengelagen durch urbane Gebiete sowie Strategien zur Stärkung der Wohnnutzung innerhalb des neuen Baugebiets.

Ablauf
9.00 Uhr
Anmeldung und Ausgabe der Tagungsunterlagen

9.30 Uhr
Einführung
Maria N. Köppen M.Sc., Institut für Städtebau Berlin

9.45 Uhr
Planbarkeit urbaner Gebiete
Bestandsentwicklung oder Neuplanung? Zweckbestimmung urbaner Gebiete, Steuerung der flexiblen Nutzungsmischung, Abgrenzungsproblematik WA/MI/MK, Trennungsgrundsatz und mögliche Nachbarschaften
Prof. Dr. Martin Wickel, Professur für Recht und Verwaltung; Studiendekan Resource Efficiency in Architecture and Planning (REAP), HCU Hamburg

10.30 Uhr Diskussion
10.45 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr
Urbanität durch Dichte? Die Maßobergrenzen urbaner Gebiete in § 17 BauNVO
Ausnutzungsziffern im Vergleich, Möglichkeit des Über- und Unterschreitens, Diskussion der Begründung zum Bebauungsplan, Grundstücksausnutzung in Hinblick auf die BauO Bln und die BbgBO, Gesunde Wohnverhältnisse, Bedeutung von Grün- und Freiflächen Prof. Dr. Christian-W. Otto, FGK Rechtsanwälte, Potsdam; Leitung des Fachgebiets Bau-, Planungs- und Umweltrecht der TU Berlin

11.45 Uhr Diskussion
12.00 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr
Zulässiger Störgrad im urbanen Gebiet – Notwendige Planungserleichterung oder Rückschritt im Bereich des Lärmschutzes?
Immissionsrichtwerte im Vergleich (TA Lärm und 18. BImSchV), Planungserleichterung durch höhere Duldungslast vs. Anforderungen an eine angemessene Wohnruhe, Definition einer neuen Zumutbarkeitsschwelle, Diskussion der fehlenden Werte für DIN 18005, 16. BImSchV
Prof. Dr. Olaf Reidt, Redeker | Sellner | Dahs, München; Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin

13.45 Uhr Diskussion
14.15 Uhr Kaffeepause

14.30 Uhr
Strategien zur Stärkung des Wohnens im urbanen Gebiet
Gebietseigene Möglichkeiten zur Stärkung des Wohnens (§ 6a Abs. 4 BauNVO), Kombination mit weiteren städtebaurechtlichen Instrumenten, Einbinden in gesamtstädtische Konzepte
Dr. Tim Schwarz, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – Grundsatzfragen Bebauungsplanung, Berlin

15.15 Uhr Diskussion
15.45 Uhr Kaffeepause

16.00 Uhr
Das urbane Gebiet – Erste Erfahrungen aus der Planungspraxis
Prof. Dr. Bernhard Weyrauch, Plan und Recht, Berlin; Honorarprofessor an der Bauhaus-Universität Weimar

16.45 Uhr Diskussion
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Referentinnen und Referenten

verschiedene

Gebühr

Mitglieder
300,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
300,00 Euro
Gäste
300,00 Euro