Grund- und Besondere Leistungen bei der Objektplanung: Abgrenzung und Honorarberechnung bei Änderungsleistung
DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Termin

Montag, 17. September 2018, 17.00 bis 20.15 Uhr (4 UE)

Unterrichtseinheiten: 4

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architektinnen und Architekten, die neben Planungs- und Bauleitungsleistungen auch Honorarberechnungen ausführen. Seminar ist für Absolvent_innen geeignet, Themengebiet: privates Baurecht.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Lernziel

Im Anschluss an das Seminar wissen die Teilnehmenden, welche Grundleistungen in den jeweiligen Leistungsphasen zu erbringen sind und durch die Honorartafel nach § 35 HOAI vergütet werden. Und sie wissen, welche Besonderen Leistungen nicht dazugehören und daher besonders zu vergüten sind. Darüber hinaus besitzen sie einen Überblick, wie das Honorar für Änderungsleistungen auf der Grundlage der HOAI berechnet werden kann.

Inhalt

Die von Architektinnen und Architekten bei der Objektplanung zu erbringenden Leistungen werden in den einzelnen Leistungsphasen in der Regel durch die Bauherrin oder den Bauherrn auf der Grundlage der Beschreibungen des Leistungsbildes in der HOAI beauftragt. Dabei stellt die HOAI nur Preisrecht und kein Leistungsrecht dar.

In diesem Seminar erfahren die Teilnehmenden, welche Grundleistungen bei der Objektplanung anhand der Beschreibungen des Leistungsbildes nach HOAI tatsächlich in den einzelnen Leistungsphasen zu erbringen sind. Sie wissen im Anschluss, wo die Grundleistung endet und die Besondere Leistung, die natürlich auch besonders zu vergüten ist, beginnt.

Darüber hinaus stellt der Referent dar, was unter einer Änderungsleistung zu verstehen ist, wann und wodurch der Anspruch auf Vergütung der Änderungsleistung entsteht und wie eine Honorarberechnung von Änderungsleistungen ausgeführt werden kann.

Inhalte:
- Objektplanung: Unterschiede zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen
- Änderungsleistungen: Honorarermittlung und Honorarberechnung nach HOAI

Referentinnen und Referenten

Dr.-Ing. Götz Fries, freischaffender Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger

Gebühr

Mitglieder
40,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
40,00 Euro
Gäste
80,00 Euro

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