Bauleitung in der Praxis - leiten statt leiden
DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Termin

4 x Donnerstag, 23.8., 6.9., 13.9. und 20.9.2018, jeweils 10.00 bis 17.30 Uhr (32 UE) - Beginn nächster Kurs: 22.11.2018

Unterrichtseinheiten: 32

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Die 4-teilige Seminarreihe richtet sich an Absolventinnen/Absolventen der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den Verwaltungen und der Wohnungswirtschaft sowie Planende der Leistungsphasen 1 bis 7. Seminar ist für Absolvent_innen geeignet, Themengebiet: Koordination und Überwachung.

Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Lernziel

Am Ende der Reihe haben sich die Teilnehmenden in die Leistungsphase 8 eingearbeitet.

Inhalt

Grundlegende Vertragspflichten des Objektüberwachers (Teil I):
- Begriffsbestimmung Bauleitung vs Objektüberwachung
- Was sind die „Grundleistungen“ der Objektüberwachung
- Welche Änderungen kommen mit dem neuen BGB auf den Bauleiter zu?
- Welche Vollmachten haben Bauleitende?
- „Verantwortliche Bauleiter i.S.d. LBO“: eine lohnende Aufgabe?
- in welcher Beziehung stehen Bauleitende und Planende?
- richtiges Abnahmemanagement der Bauleiterleistung
- Leistungsphase 9: Pro und Contra

Die Bauvorbereitung
- Beratungs- und Hinweispflichten vor Baubeginn
- Welche Angaben muss die Bauleitung vor Baubeginn einholen bzw. abgeben?

Der Bauablauf
- Was umfasst die Bauleitung?
- Koordination der am Bau Beteiligten
- Vertragstermine
- Bautagebuch und andere Dokumentationspflichten
- Baurundgänge, Zustandsfeststellungen, Baubesprechungen, Jour fixe
- Qualitätssicherung auf der Baustelle
- Mustererstellung und Bemusterung

Abwehr und Prüfung von Nachtragsangeboten (Teil II):
Der Bauvertrag
- Welches ist der sicherste Bauvertrag?
- Welche Kriterien sind für den Auftraggeber bei Vertragsvergabe besonders wichtig?
- Welche Vorteile bietet die Vergabe an ein Generalunternehmen für den Auftraggebenden?
- Fragen und Antworten zum Pauschalvertrag

Kosten ermitteln, verfolgen und feststellen
- Wie weit reicht das einseitige Leistungsänderungsrecht des AG?
- Was ist die Urkalkulation?
- Was ist ein marktüblicher Preis?
- Wer beschreibt die Änderung der Leistung?
- Einhaltung der DIN 276 während der Bauleitung
- fehlerhafte Nachtragsprüfung durch Architektinnen/Architekten: Hat der Auftraggebende einen Schadensersatzanspruch?

Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung (Teil III):
- Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?
- Wie viele Nachfristen sind zu setzen?
- Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?
- Was ist die Ersatzvornahme? Was ist die Selbstvornahme?
- Können Auftraggebende ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?
- Welche Arten der Abnahme gibt es?
- Die wesentlichsten Unterschiede nach BGB und VOB
- Was bedeutet „förmliche Abnahme“?
- Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?
- Fertigstellungsmeldungen durch die Unternehmerin/den Unternehmer

Abrechnung und Kostenfeststellung
- In welchem zeitlichen Rahmen kann die Unternehmerin/der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?
- Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?
- Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?
- Was passiert, wenn die Rechnung mit Skonto belegt ist?
- Bis wann kann der Auftraggebende zu viel gezahlten Werklohn zurückfordern?
- Wie lange muss der Auftraggebende auf die Schlussrechnung warten?
- Kann die Unternehmerin/der Unternehmer nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?
- Was ist eine Schlusszahlungsmitteilung?

Anwendung der VOB (Teil IV):
Anwendung der VOB/B während der Bauleitung
- Grundlegendes zu den Teilen B und C der VOB
- geänderte und zusätzliche Leistungen
- Stundenlohnarbeiten
- Bedenken anmelden
- Schutz der eigenen Leistung
- Nachunternehmereinsatz
- Begehungen und Zustandsbesichtigungen
- Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen
- Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder fehlender Pläne
- Kündigung durch AG oder AN
- Vertragsstrafenregelung

Anwendung der DIN 18202 während der Bauleitung
- Wann gilt die DIN 18202?
- Ist die DIN für die Planung geeignet?
- Gibt es weitergehende Vorgaben?

Referentinnen und Referenten

Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Bauingenieur BDB

Gebühr

Mitglieder
340,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
340,00 Euro
Gäste
680,00 Euro

DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT