Grundlagenseminar: EnEV 2014/2016 und EEWärmeG – wie geht es 2018 weiter?

Termin

Dienstag, 13. Juni 2017, 9.00 bis 17.00 Uhr

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich vor allem an Planerinnen und Planer, die sich einen Überblick über die Änderungen der neuen EnEV verschaffen wollen. Gleichwohl ist der Seminarinhalt auch für Energieberaterinnen und Energieberater interessant, die sich auf den aktuellen Stand bringen lassen wollen.

Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.

Lernziel

Am Ende des Seminars kennen die Teilnehmenden die wesentlichen Neuerungen der neuen Energieeinsparverordnung. Sie wissen, welche Leistungen koordiniert werden müssen und in Planung und Ausführung beachtet werden sollten.

Inhalt

Die 2. Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 / 2016) hat ab dem 1.1.2016 die Anforderungen für zu errichtende Gebäude verschärft. Inzwischen wurde an einem Gebäudeenergiegesetz gearbeitet, das 2018 in Kraft treten soll und den energetischen Standard eines „Niedrigstenergiegebäudes“ definieren wird. Das Seminar liefert einen Überblick der wichtigsten Neuerungen und zeigt sowohl Konsequenzen für den Neubau als auch das Bauen im Bestand (Wohnungs- und Nichtwohnungsbau) auf.

Das Seminar richtet sich an Fachleute der Planung, welche die wesentlichen Schnittstellen zu ihren Aufgaben kennenlernen wollen. Es ermöglicht einen Überblick, welche Einflüsse das neue Gebäudeenergiegesetz auf die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Ausführung hat. Hierbei geht es nicht um die numerischen Betrachtungen, sondern eher um grundlegende (auch entwurfsrelevante) Aspekte. Anhand von Beispielen erläutert der Referent die planerischen Konsequenzen nach dem Motto: „Wann muss ich was berücksichtigen“.

Das Seminar stellt sowohl die Grundlagen für den Entwurfs- und die weitergehende Ausführungsplanung als auch die Ausführung dar.

Inhalte:
- Übersicht über die Neuerungen der 2. Änderung zur EnEV seit 1.1.2016
- Wie geht es voraussichtlich im neuen Gebäudeenergiegesetz weiter?
- Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen der anlagentechnischen und bautechnischen Qualität?
- Welche Konsequenzen hat die EnEV für die Gestaltung von Fassaden?
- Wer ist verantwortlich, was ist inhaltlich zu erbringen für ein Wärmebrücken-, Dichtheits- und Lüftungskonzept?
- Ergebnisse der Überarbeitung der DIN 4108 Bbl 2
- Welche Anforderungen bei baulichen Änderungen bzw. Nutzungsänderungen?
- Was ist zu beachten bei Gebäudeerweiterungen?
- Wer schuldet wem und wann Energieausweise?

Referentinnen und Referenten

Dipl.-Ing. Stefan Horschler, freischaffender Architekt

Gebühr

Mitglieder
75,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
75,00 Euro
Gäste
150,00 Euro