Termin
Mittwoch, 10. Mai 2023, 9.00 bis 16.00 Uhr
Unterrichtseinheiten: 8
Ort
Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich vor allem an Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, Landschaftsplaner und Landschaftsplanerinnen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Behörden. Es ist aber auch interessant für Fachleute der Stadtplanung und Architektur.
Fortbildung für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet.
Themengebiet (Absolventinnen und Absolventen)
Öffentliches Baurecht
Lernziel
Das Seminar befähigt zum Verständnis der artenschutzrechtlichen Prüfschritte zur Bewertung der Verbotstatbestände und von Ausnahmeverfahren. Den Teilnehmenden werden die Grundlagen für die Erstellung und Prüfung von Artenschutzbeiträgen vermittelt.
Inhalt
Im Seminar wird der Leitfaden der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz: Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgestellt.
Der Leitfaden dient der Operationalisierung und Standardisierung der Prüfungen, ob Bauleitpläne oder konkrete Bauvorhaben im Land Berlin den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) entsprechen. Ziel des Leitfadens ist es dabei, die Rechts- und Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen. Der Fokus des Leitfadens liegt auf Plan- und Genehmigungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB); die grundsätzlichen Erläuterungen und Darstellungen sind darüber hinaus auch für sonstige Fachplanungen anwendbar.
Thematisch sollen die Möglichkeiten und Erfordernisse in artenschutzrechtlichen Verfahren allgemeinverständlich dargelegt und auch die fachlichen Anforderungen für die Erstellung von Artenschutzfachbeiträgen vermittelt werden.
Referentinnen und Referenten
Dipl.-Ing. Klaus Müller-Pfannenstiel, BDLA, Geschäftsführender Gesellschafter, Bosch & Partner, Berlin