Ein rechtssicherer Architektenvertrag ist die „halbe Miete“!

Termin

Dienstag, 23. Januar 2024, 9.30 bis 17.00 Uhr

Unterrichtseinheiten: 8

Diese Fortbildung ist gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 des Berliner Bildungszeitgesetzes als Bildungsveranstaltung anerkannt (gültig bis zum 09.03.2025).

Ort

Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin

Diese Fortbildung ist für Absolventinnen und Absolventen als Eintragungsvoraussetzung gemäß §14 Fortbildungs- und Praktikumsordnung AKB geeignet (Themengebiet: Privates Baurecht).

Inhalt

Die Verwendung rechtssicherer Verträge ist für Architektinnen und Architekten die notwendige Basis, um sich auf ihre eigentliche Planungstätigkeit konzentrieren zu können. Bei Verwendung unwirksamer Klauseln und Verträge stehen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer hingegen häufig schutzlos da. Anhand der Orientierungshilfen der Architektenkammer Berlin für individuell auszuarbeitende Architektenverträge werden die rechtswirksamen Klauseln auf Basis der aktuellen Rechtsprechung und insbesondere der HOAI 2021 dargestellt.

Das Seminar bietet ausgiebig Gelegenheit, sich mit den rechtlichen Besonderheiten einzelner Vertragsklauseln eingehend zu beschäftigen. Es werden rechtliche Argumente vermittelt, um Vertragsverhandlungen erfolgreich zu führen und gegebenenfalls Klauseln auf konkrete Vertragsverhältnisse anzupassen. Darüber hinaus gibt der Referent einen kurzen Überblick über das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bau- und Planervertragsrecht. Dabei werden insbesondere die Regelungen, die Architektinnen und Architekten betreffen, eingehend dargestellt.

Inhalte:
- Einführung in die Grundlagen des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts
- die seit dem 1.1.2021 geltende HOAI 2021
- die Rechtslage zwischen der EuGH-Entscheidung zur HOAI vom 4.7.2019 und dem Inkrafttreten der HOAI 2021 unter Beachtung der EuGH-Entscheidung vom 18.1.2022 und der BGH-Entscheidung vom 2.6.2022
- rechtssichere Architektenverträge am Beispiel der Orientierungshilfe der Architektenkammer Berlin:
Bedeutung der Vertragsparteien
exakte Beschreibung des Leistungsumfangs / der Planungs- und Überwachungsziele
Vertragspflichten der Auftraggebenden
Vertragspflichten der Auftragnehmenden
Honorarregelungen
Änderung des Leistungsumfangs
Haftpflichtversicherung
Nutzungs- und Urheberrechte
Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten

Referentinnen und Referenten

Prof. H. Henning Irmler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schwerin/Lübeck

Gebühr

Mitglieder
135,00 Euro
Absolventinnen und Absolventen
135,00 Euro
Gäste
270,00 Euro