25. Februar 2020

Zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Die Einführung der UVgO in Berlin ist durch das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 14. Februar 2020 über das Inkrafttreten der Änderung der Ausführungsvorschriften zu §55 Landeshaushaltsordnung Berlin erfolgt. Die UVgO ist spätestens ab dem 01.04.2020 verpflichtend anzuwenden.

Die Einführung der UVgO in Berlin ist durch das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 14. Februar 2020 über das Inkrafttreten der Änderung der Ausführungsvorschriften zu §55 Landeshaushaltsordnung Berlin erfolgt.

Die für Vergaberecht zuständigen Senatsverwaltungen haben am 24.02.2020 ein gemeinsames Rundschreiben zur Einführung der UVgO in Berlin mit Hinweisen auf besondere Regelungen herausgegeben. 

Die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ist spätestens ab dem 01.04.2020 verpflichtend anzuwenden.