14. September 2023

Wichtige Änderung der Auftragswertberechung öffentlicher Vergabeverfahren

Seit 24. August 2023 führt eine Anpassung der Vergabeverordnung an EU-Recht dazu, dass bei öffentlichen Vergabeverfahren künftig alle Planungshonorare zusammengerechnet werden müssen. Dadurch überschreiten bereits kleinere Bauvorhaben den Schwellenwert, was eine europaweite Ausschreibung erforderlich macht.

Am 24. August 2023 ist die „Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ in Kraft getreten. Mit ihr werden auch die Sonderregelungen zur Auftragswertberechnung von Planungsleistungen  (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV ) aufgehoben. Bei öffentlichen Vergabeverfahren müssen somit künftig alle Planungshonorare zusammengerechnet werden, bisher wurden nur gleichartige Planungsleistungen zusammengefasst. Dadurch überschreiten bereits kleinere Bauvorhaben den Schwellenwert von 215.000 Euro, was eine europaweite Ausschreibung erforderlich macht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesarchitektenkammer sowie des Deutschen Architektenblatts.