31. Januar 2022

Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU): Neues Leistungsblatt zu Rückbau von Gebäuden

Erweitert wurde die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) um das Leistungsblatt zum Rückbau von Gebäuden und führt verbindliche Umweltschutzanforderungen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Planung des Rückbaus von Gebäuden auf.

Nach § 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sind die öffentlichen Beschaffungsstellen der unmittelbaren Landesverwaltung verpflichtet, bei der Beschaffung ökologische Kriterien anzuwenden und dabei auch die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen, die ein Produkt von der Anschaffung bis zur Entsorgung verursacht. Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU regelt, wie die ökologischen Kriterien bei der Beschaffung angewendet werden.

Erweitert wurde die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) um das Leistungsblatt zum Rückbau von Gebäuden und führt verbindliche Umweltschutzanforderungen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Planung des Rückbaus von Gebäuden auf (Anhang 1, S. 99).

Am 19. Oktober 2021 hat der Senat die Neufassung der VwVBU, u.a. mit neuen Leistungsblättern beschlossen, die zum 1. Dezember 2021 in Kraft trat.

Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU unter www.berlin.de