10. Februar 2023

Verfahren verbessern! Merkblatt zum Rechtsschutz in Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber veröffentlicht

Öffentliche Aufträge für Planungsleistungen müssen unter Beachtung des Vergaberechts vergeben werden. Bei der Vergabe kann es zu fehlerhaftem Verhalten auf Auftraggeberseite kommen. Die Architektenkammer Berlin hat ein Merkblatt veröffentlicht, das als Hilfestellung die rechtlichen Grundlagen von Bietenden aufzeigt und mit Textbausteinen eine Arbeitshilfe für den Umgang mit häufigen Verfahrensfehlern an die Hand gibt.

Mitglieder der Architektenkammer Berlin bewerben sich vielfach um öffentliche Aufträge. Öffentliche Aufträge müssen unter Beachtung des Vergaberechts vergeben werden. Bei der Vergabe kann es zu Fehlern auf Auftraggeberseite kommen, die zu Lasten von Kammermitgliedern gehen. 

Häufig erkennt die Auftraggeberseite ein fehlerhaftes Verhalten nicht und ist dankbar für Hinweise von Bewerberinnen und Bewerber / Bietenden. Wenn die Auftraggeberseite trotz solcher Hinweise beim Status quo bleibt, muss der Hinweis allerdings die Qualität einer sogenannten Rüge haben, wenn man den Fehler durch ein Gericht korrigieren lassen will. Mit der Rüge wird der Auftraggeberseite einerseits die Heilung eines möglichen Mangels ermöglicht. Andererseits behalten sich Bewerberinnen und Bewerber / Bietenden die Möglichkeit einer gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte offen.

Die Architektenkammer Berlin hat ein Merkblatt veröffentlicht, das als Hilfestellung die rechtlichen Grundlagen von Bietenden aufzeigt und mit Textbausteinen eine Arbeitshilfe für den Umgang mit häufigen Verfahrensfehlern an die Hand gibt.

Die konkrete Form des Ersuchens um Nachbesserung bleibt dabei dem Einzelfall überlassen.

Die Architektenkammer Berlin bietet hierzu ergänzend weitere Beratung an. Beratung Wettbewerb und Vergabe