13. April 2021

Vereinfachung – für wen? eVergabe und Präqualifikation durch Verzeichnisse (ULV und AVPQ) für Verfahren im Unterschwellenwertbereich

Mit Schreiben vom 19. Februar 2021 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Woh­nen über die Ausweitung des Un­ternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) auf freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure in Verbindung mit der Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren (eVerga­be) informiert.

Mit Schreiben vom 19. Februar 2021 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Woh­nen über die Ausweitung des Un­ternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) auf freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure in Verbindung mit der Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren (eVerga­be) informiert. Hierbei handelt es sich im We­sen um ein Präqualifikationssystem für unter­schwellige Vergabeverfahren von Planungsauf­trägen (UVgO).  Zu diesem Vorhaben haben seit 2017 Gespräche mit der Senatsverwaltung stattgefunden. Grundsätzlich wurde die Digi­talisierung begrüßt. Ziel war jedoch, zusätzli­che Hürden für die Teilnahme in Form von um­fangreichen Nachweisen und wirtschaftlichen Angaben möglichst zu vermeiden und sinnvol­lere Zugangskriterien zu erreichen. Auch wenn nun nicht alle Nachweise jährlich neu vorzule­gen sind, ist die bisher umgesetzte ULV-Struk­tur mit nicht unerheblichen Verwaltungsauf­wendungen und recht hohen jährlichen Kosten für die Planungsbüros verbunden. Aus Sicht der Architektenkammer widerspricht dies der Zielstellung, mit dem ULV einen zukünftig brei­teren Bewerberpool für unterschwellige Pla­nungsaufgaben zu generieren.

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